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Neue Richtlinien zur Verbesserung des Gesetzgebungs- und Beschlussfassungsverfahrens

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Dr. Luc Saner FDP) -- Das Vernehmlassungsverfahren weist eine hohe Qualität auf. Eine Reglementierung desselben ist nicht nötig. Ebenfalls nicht vorgesehen ist eine generelle Pflicht von Praxistests für Gesetzesentwürfe.

Das Vernehmlassungsverfahren funktioniert sehr gut. Die heute geübte flexible Praxis der Behörden erlaubt es auch, den einzelnen Fällen gerecht zu werden. Die Einführung einer Reglementierung würde diesem Prinzip widersprechen. Ebenfalls abgelehnt werden vom Regierungsrat einheitliche Richtlinien für den Inhalt von Ratschlägen. Eine solche Reglementierung müsste eine Vielzahl von Ausnahmen und Varianten beinhalten, wodurch die Übersichtlichkeit und die Praktikabilität gefährdet würde.

Im weiteren befürwortet der Regierungsrat die Durchführung von Praxistests für Gesetzesentwürfe. Solche Tests liess er denn auch bereits verschiedene Male durchführen. Eine generelle Pflicht zu diesem Vorgehen ist allerdings wenig sinnvoll, da sich die einzelnen Gesetze in ihrer Bedeutung und Komplexität doch erheblich voneinander unterscheiden. Ebenso lehnt der Regierungsrat eine starre Festlegung des Inhalts von Ratschlägen in einheitliche Richtlinien ab. Denn solche Regeln würden angesichts der Vielfalt der Themen die Qualität der Ratschläge in Frage stellen und den Departementen die Möglichkeit nehmen, die Themen individuell auszurichten und aufzubereiten.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs W. Kamber Tel. 267 80 60 Rechtsabteilung Justizdepartement