Neuer Rahmenkredit gemäss Denkmalschutzgesetz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen neuen Rahmenkredit in Höhe von 11 Millionen Franken für Staatsbeiträge an Denkmäler gemäss Denkmalschutzgesetz.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen 5. Rahmenkredit für Staatsbeiträge an die Kosten der Erhaltung und Restaurierung von privaten Denkmälern gemäss Denkmalschutzgesetz in der Höhe von 11 Millionen Franken für die Jahre 2003 – 2007.
Die Baudenkmäler vermitteln erlebbare Geschichtlichkeit, bereichern den Lebensraum als Kunstwerte, prägen das Ortsbild als Identifikationswert sowie als Attraktion und inspirieren die Stadtgestaltung ideell und funktionell. Mit der Erhaltung und periodischen Restaurierung der Baudenkmäler nehmen deren Eigentümerinnen und Eigentümer somit auch öffentliches Interesse wahr. Die Subventionierung dieser Aufwendungen ist eine zumindest teilweise Abgeltung dieser Leistungen.