Nutzungsplan für Erstausbau Meret Oppenheim-Strasse genehmigt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die rechtlichen Voraussetzungen für den Erstausbau der Meret Oppenheim-Strasse geschaffen.
Der Regierungsrat hat den Nutzungsplan, Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5558 des Baudepartements, für die neuen Bau- und Strassenlinien, die neuen Strassenquerprofile und die Höhenkoten der Meret Oppenheim-Strasse, der Margarethenstrasse, Abschnitt Meret Oppenheim-Strasse bis Güterstrasse und der Güterstrasse, Abschnitt Margarethenstrasse bis Sempacherstrasse, genehmigt. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Erstausbau der Meret Oppenheim-Strasse realisieren zu können. Der Baukredit von 17,5 Millionen Franken wurde bereits mit dem Projekt Euroville vom Grossen Rat am 17. Mai 1995 bewilligt.
Die detaillierten Regierungsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. Die aufgrund der Planauflage erfolgten sechs Einsprachen konnten zum Teil berücksichtigt werden, zum Teil wurden sie abgewiesen, weil sie unbegründet waren bzw. widerlegt werden konnten oder zu massiven und unbegründeten Projektänderungen führen würden.