Pauschalgebühr für Veranstaltungen im "Joggeli”
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Pauschalregelung beschlossen um die bisher einzeln verrechneten Leistungen des Gemeinwesens in den Bereichen Polizei Feuerwehr und Sanität bei Veranstaltungen im St. Jakob-Park in einer Gebühr zusammenzufassen. Für Fussballspiele beträgt der Betrag 12 Franken pro Zuschauenden bei Pop- und Rockkonzerten 24 Franken Die Regelung tritt rückwirkend auf den 1. 9. 2002 in Kraft und gilt vorerst bis Ende der Fussballsaison 2003/04.
Nach intensiven Abklärungen der involvierten Departemente hat der Regierungsrat einen Pauschalbetrag für staatliche Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im St. Jakob-Park beschlossen. Dieser beträgt 1,2 Franken pro Zuschauerin und Zuschauer bei Fussballspielen und Musikveranstaltungen mit nummerierten Sitzplätzen und 2,4 Franken pro Zuschauerin und Zuschauer für Rock- und Popkonzerte sowie ähnliche Veranstaltungen. Diese Regelung wird rückwirkend auf den 1. September 2002 in Kraft gesetzt. Sie gilt vorerst bis Ende der Fussballsaison 2003/04. Als Basis zur Ermittlung der Betragshöhe wird die jeweilige, offizielle Zuschauerzahl genommen.
Als abgegolten zu betrachten sind mit diesem Pauschalbetrag sämtliche Leistungen von Polizei, Feuerwehr und Sanität des Kantons Basel-Stadt sowie die bei Veranstaltungen mit mehr als 15'000 Besuchenden notwendigen Joggeli-Shuttles der SBB.
Dass sich dabei nur ein Deckungsgrad zwischen 40% und 50% der tatsächlich entstehenden Kosten ergibt, verdeutlicht, dass der Regierungsrat der hohen Bedeutung des St. Jakob-Park als Veranstaltungsort für den Kanton Rechnung getragen und eine äusserst moderate Lösung gefunden hat.
Vorbehalten bleibt die Abgeltung zusätzlicher Aufwendungen der staatlichen Leistungserbringer bei Spielen mit speziell hohem Gefahrenpotential; hier wird die genaue Regelung jeweils mit der Bewilligungserteilung vereinbart.
Der Regierungsrat ist überzeugt, damit eine Lösung gefunden zu haben, die den Veranstaltern weitest möglich entgegenkommt, trotzdem den gesetzlichen Auftrag zur Kostenabgeltung bei Grossveranstaltungen erfüllt und die Attraktivität Basels als Veranstaltungsort weiter stärkt.