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Regierungsrat begrüsst den Vorentwurf für ein neues Tierschutzgesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Vernehmlassungsantwort -- Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich den Vorentwurf für ein neues Tierschutzgesetz. Angesichts der heutigen Situation in Europa macht es aus Sicht des Regierungsrates keinen Sinn am Schächtverbot festzuhalten.

Der Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort den Vorentwurf zu einem revidierten Tierschutzgesetz grundsätzlich begrüsst. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision eine nachhaltige Verbesserung des Vollzugs erreicht und die Einführung neuer Vollzugsinstrumente wie Information, Ausbildung und Motivation der Tierhalter sowie Zielvereinbarungen und Leistungsauftrag verwirklicht werden. Er begrüsst es auch, dass der Vorentwurf des revidierten Tierschutzgesetzes der schweizerischen Landwirtschaft keine neuen einschränkenden Massnahmen bringt.

Der Vorentwurf zu einem revidierten Tierschutzgesetz sieht vor, dass das Gebot, Tiere vor dem Blutentzug zu betäuben, um deren Wahrnehmung und Empfinden beim Schlachtvorgang auszuschalten (Schächtverbot), aufgehoben wird. Der Regierungsrat hält dafür, dass im Festhalten am Schächtverbot in der Schweiz nicht die erhoffte Wirkung erzielt werden kann, da der Bedarf an geschächteten Tieren für die Schweiz besteht und deshalb im Ausland gedeckt wird. Im Lichte dieser Situation ist eine Einschränkung des verfassungsmässigen Rechts auf freie Religionsausübung nicht zu rechtfertigen. Die meisten europäischen Länder kennen kein Schächtverbot.

Der Regierungsrat wendet sich deswegen unter der Bedingung, dass das Schächten (Schlachten von Tieren ohne Betäubung) mit klaren Richtlinien verbunden wird, nicht gegen eine Aufhebung des Schächtverbots. Es soll sichergestellt werden, dass bei Schächtungen dem Tier möglichst wenig Schmerz und/oder Leid zugefügt wird. Deswegen soll verlangt werden, dass in allen Religionsgemeinschaften nur entsprechend gut ausgebildetes Personal für die Schächtungen eingesetzt wird.

Weitere Auskünfte

Urs Höchle Tel. 267 95 11 Rechtsdienst Sanitätsdepartement