Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Religionsunterricht kann grundsätzlich erweitert werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Beantwortung der Kleinen Anfrage Dr. Andreas Burckhardt (LDP) betreffend islamischem Religionsunterricht an Basler Schulen) -- Die Zulassung zum Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen für neue Religionsgemeinschaften ist grundsätzlich möglich. Da sich auch der Verfassungsrat mit diesem Thema beschäftigt wartet der Regierungsrat zum jetzigen Zeitpunkt die Verfassungsrevision ab.

Die heutigen Rechtsgrundlagen räumen der Evangelisch-reformierten, der Römisch-katholischen und der Christkatholischen Kirche das Recht ein, an den Schulen Religionsunterricht zu erteilen. Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass die Zulassung neuer Religionsgemeinschaften zum Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen grundsätzlich sowohl mit der Kantonsverfassung als auch mit dem Schulgesetz konform ist und lediglich eine Revision der Ordnung für den Religionsunterricht notwendig würde.

Die religiöse Situation hat sich in den letzten Jahrzehnten im Kanton Basel-Stadt stark verändert. Deutlich weniger als 50% der Bevölkerung gehören einer der vier öffentlichrechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften an. Andererseits erstarken die muslimischen Glaubensgemeinschaften und andere christliche Kirchen.

Der Regierungsrat vertritt die Auffassung, dass werteorientierter, kompetent erteilter Religionsunterricht, der mit den Grundwerten unserer Gesellschaft übereinstimmt und auch das Verständnis für verschiedene Denkweisen zum Ziele hat, die Integration der gesellschaftlichen Kräfte fördert und im öffentlichen Interesse liegt.

Der Verfassungsrat des Kantons Basel-Stadt hat einem neuen Anerkennungsmodell für Religionsgemeinschaften zugestimmt. Dieses sieht nebst der öffentlichrechtlichen Anerkennung neu eine öffentliche Anerkennung vor. Öffentlich anerkannt werden können Religionsgemeinschaften, denen eine gewisse gesellschaftliche Bedeutung zukommt, die den Religionsfrieden respektieren und die rechtstreu sind. Der Anerkennungsbeschluss kann der Religionsgemeinschaft Vorrechte einräumen – zum Beispiel, das Recht, an den Schulen Religionsunterricht erteilen zu können – und legt die zu erfüllenden Auflagen fest. Diese neue Anerkennungsform ermöglicht auf dem sensiblen Feld des Religiösen einen strukturierten, flexiblen und massgeschneiderten Umgang des Staates mit den Religionsgemeinschaften.

Da die Chance besteht, dass die revidierte Kantonsverfassung ein geregeltes Verfahren für die Klärung der Frage des Religionsunterrichts an den Schulen enthalten wird, wartet der Regierungsrat zum jetzigen Zeitpunkt die Verfassungsrevision ab.

Weitere Auskünfte

Hans Georg Signer, Tel. 061 267 55 33 Rektor Gymnasium Leonhard und des. Leiter Ressort Schulen Erziehungsdepartement