Reorganisation des gewerblichen Schiedsgerichts
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Dr. Donald Stückelberger LDP) -- Der Regierungsrat beschloss eine Reduktion der Gruppen am Gewerblichen Schiedsgericht und beantragt dem Grossen Rat gleichzeitig eine Reduktion der Anzahl Richterinnen und Richter
Die Rekrutierung von Richterinnen und Richtern für das Gewerbliche Schiedsgericht hat in der Vergangenheit wiederholt Probleme bereitet. So gelang es nur mit Mühe oder zum Teil auch gar nicht, jeweils genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Besetzung der zahlreichen Richterstellen zu finden. Auf die grosse Anzahl Richterinnen und Richter wiederum entfielen jährlich zu wenig Verhandlungen, so dass sie sich keine genügende Praxis und Erfahrung aneignen konnten.
Diesen Problemen soll nun mit einer Reduktion der Anzahl Gruppen von 10 auf 6 sowie einer Reduktion der Gesamtzahl der Richterinnen und Richter um rund die Hälfte begegnet werden. Am System der paritätischen Vertretung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Vertretung der Berufsarten in den Gruppen wird dabei festgehalten.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, einer entsprechenden Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes zuzustimmen. Die Änderungen sollen auf die Richterwahlen der Amtsperiode 2003/2004 ff. anwendbar werden.
Im weiteren hat der Regierungsrat die Ansätze der Richterinnen und Richter am gewerblichen Schiedsgericht angepasst, da durch die Reduktion der Gruppen und der Anzahl Richterinnen und Richter die Anforderungen steigen; dies unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes. Die Verordnung betreffend die Gewerblichen Schiedsgerichte und die Verordnung betreffend Richterentschädigungen werden entsprechend angepasst.