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Revision des Patentgesetzes: Stärkeres Engagement des Bundes auf internationaler Ebene wird angeregt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Im Vernehmlassungsverfahren zu einem Bundesbeschluss und einer Gesetzesrevision auf dem Gebiet des Patentrechtes nimmt der Kanton Basel-Stadt grundsätzlich eine positive Haltung zu den Vorlagen des Bundes ein. Für den Wirtschafts- und vor allem auch Forschungsstandort Schweiz ist die beabsichtigte Angleichung des Schutzes des geistigen Eigentums von grosser Bedeutung. Die grundsätzliche Debatte über die Möglichkeiten der Patentierung von Lebewesen und Teilen von Lebewesen muss und kann nur auf internationaler Ebene geführt werden.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt nimmt grundsätzlich positiv zu den beiden Vorlagen des Bundes im Patentbereich Stellung. Im Vernehmlassungsverfahren, das Ende April abgeschlossen wird, äussert er sich vor allem aus Sicht eines Wirtschaftsstandortes, für den die Sicherung des geistigen Eigentums ein zentrales Anliegen darstellt.

Die Revisionsvorlage des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hat zwei Schwerpunkte: einerseits eine Harmonisierung mit dem Europäischen Recht, andererseits Anpassungen, die nötig sind, um drei internationale Übereinkommen zu ratifizieren. Die Anpassung an das Europäische Recht soll die Voraussetzungen für den Patentschutz biologischer Materie und dessen rechtliche Auswirkungen klarer als bisher und angenähert an EU-Richtlinien regeln.

Basel hat als Forschungsstandort ein vitales Interesse an einem wirksamen Schutz des hier generierten geistigen Eigentums. Für den Standort ist es unerlässlich, einen mit Konkurrenzstandorten vergleichbaren Schutz dieser Rechte gewährleisten zu können. Deshalb ist eine Angleichung zumindest an das Niveau der EU klar angezeigt.

Etliche Fragen in einem moralisch-ethischen Kontext wirft die Patentierbarkeit biologischer Materie auf. So kann beispielsweise die Möglichkeit der Patentierung eines für eine bestimmte Krankheit verantwortlichen Gens die Forschung auf diesem Gebiet quasi monopolisieren und den wichtigen Forschungswettbewerb unter den Pharmaunternehmen lähmen oder gar zum erliegen bringen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass es sich kein Wirtschaftsstandort dieser Welt, der konkurrenzfähig bleiben will, leisten kann, einen Sonderweg einzuschlagen. Er bittet den Bund daher mit Nachdruck, die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen hoher gesamtgesellschaftlicher Relevanz auf internationaler Ebene anzugehen.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs Kamber, Tel. 061 267 80 60 Rechtsabteilung Justizdepartement Peter Gautschi, Tel. 061 267 87 74 Ressort Wirtschaft Wirtschafts- und Sozialdepartement