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Schadstoffabhängige Landetaxen am EuroAirport

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Heidi Hügli SP) -- Mit Beginn des nächsten Jahres werden am EuroAirport (EAP) die Landegebühren um eine schadstoffabhängige Komponente ergänzt. Dies hat der Flughafenverwaltungsrat im Rahmen seines Beschlusses zur Gebührenordnung für 2003 festgelegt. Damit wird am EAP ab 1.1.2003 eine Regelung gelten die derjenigen an den Flughäfen Zürich und Genf entspricht. Sie schafft systematische Anreize zum Einsatz von Flugzeugen mit weniger umweltbelastenden Triebwerken. Der EAP nimmt nun auch eine Vorreiterposition ein.

Die schadstoffabhängige Landetaxe am EAP wird als Zuschlag auf die bzw. als Abschlag von den normalen, gewichts- und lärmabhängigen Landegebühren erhoben. Die am EAP eingesetzten Flugzeuge werden dazu in 5 Schadstoffklassen eingeteilt. Die Klassifizierung erfolgt analog dem in Zürich und Genf angewendeten System. Sie richtet sich nach dem Emissionsausstoss der eingesetzten Triebwerke. Relevante Schadstoffe sind Stickoxide (NOx) und flüchtige Kohlenwasserstoffe (VOC).

Die emissionsreichen Typen der Klasse 1 werden mit einem Zuschlag von 30% belastet, die günstigeren Maschinen der Klasse 2 mit 20%, der Klasse 3 mit 10% und der Klasse 4 mit 5%. Für Flugzeuge mit emissionsarmen Triebwerken in der Klasse 5 wird ein Abschlag gewährt. Dieser wird jährlich so festgesetzt, dass sich die erlassenen Landegebühren und die Zusatzeinnahmen ausgleichen. Die Fluggesellschaften werden so insgesamt nicht mehr belastet. Jedoch entstehen Anreize zum Einsatz emissionsarmer Flugzeuge. Für 2003 wird der Bonus 4% betragen.

Das System am EAP ist kompatibel mit den Modellen für schadstoffabhängige Landetaxen, die heute auf europäischer Ebene unter massgeblicher Beteiligung der Schweiz diskutiert werden. Entsprechend können künftige europaweit gültige Regelungen am EAP leicht adaptiert werden.

Dieses Modell, welches in Zusammenarbeit mit den französischen und schweizerischen Aufsichtsbehörden und nach schwierigen Verhandlungen gefunden wurde, wird den Anliegen des Umweltschutzes gerecht, ohne zu Wettbewerbsnachteilen für den EAP zu führen. Die Vertreter der Schweiz haben sich im Verwaltungsrat des EAP in den vergangenen Jahren insbesondere im Zusammenhang mit dem Kreditbeschluss zum Ausbau des EAP beharrlich für die Einführung der schadstoffabhängigen Landetaxen eingesetzt. Der EAP nimmt nun auch eine Vorreiterposition ein. Ausser in der Schweiz und in Schweden finden heute schadstoffabhängige Landetaxen international noch keine Anwendung.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ralph Lewin, Tel. 061 267 85 40 Vorsteher Wirtschafts- und Sozialdepartement