Schulschwänzer sollen ausgeschlossen werden können
MedienmitteilungRegierungsrat
(Motionsbeantwortung Markus G. Ritter FDP) -- Hartnäckiges "Schulschwänzen" in der nachobligatorischen Schulzeit soll künftig mit Schulausschluss bestraft werden können. Der Regierungsrat ist bereit die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
"Schwänzen" und unregelmässiger Schulbesuch soll künftig in der nachobligatorischen Schulzeit mit Schulausschluss sanktioniert werden können.
Gegenwärtig erlaubt das Schulgesetz den Schulausschluss nur dann, wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht oder Mitschülerinnen und Mitschüler gefährdet. Schülerinnen und Schüler, die gegen die Pflicht zum regelmässigen Schulbesuch verstossen, gefährden nur sich selbst, nicht aber andere. Sie können zwar zur Rechenschaft gezogen und auch bestraft werden; ein definitiver Schulausschluss ist jedoch nicht möglich.
Während der obligatorischen Schulzeit soll das so bleiben. Der Staat würde sich in Widerspruch zu der von ihm selbst gesetzten Schulpflicht setzen, wenn er eine Schülerin oder einen Schüler bei unregelmässigem Schulbesuch definitiv aus der Schule ausschliessen würde. Vielmehr muss der Staat die obligatorische Schulpflicht unter Umständen auch gegenüber den Eltern durchsetzen.
In der nachobligatorischen Schulzeit tritt an die Stelle der Schulpflicht ein Recht von Jugendlichen, die Schule zu besuchen. Die Schule kann an dieses Recht die Pflicht zum regelmässigen Schulbesuch knüpfen. Verstösst eine Schülerin oder ein Schüler systematisch gegen die Absenzenordnung, so muss in letzter Konsequenz auch ein definitiver Ausschluss möglich sein.
Der Regierungsrat ist deshalb bereit, eine entsprechende Anpassung des Schulgesetzes vorzunehmen. Er lässt sich deshalb den parlamentarischen Vorstoss überweisen, der dies fordert. Die Schulleitungen der Oberen Schulen begrüssen dieses Vorgehen.