Universitäts-Kinderspital beider Basel: Neue Globalbeiträge für die Jahre 2003 und 2004; Finanzierungslücken der Jahre 1999 - 2002 geschlossen
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2001 des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) genehmigt. Gleichzeitig wurde die Schliessung der Finanzierungslücken aus den Beitragsjahren 1999 bis 2002 durch die beiden Trägerkantone geregelt und eine entsprechende Kreditvorlage an die Kantonsparlamente weitergeleitet. In einem zweiten Geschäft haben die Regierungen die Vorlage zur Globalbeitragsgewährung für die Jahre 2003 und 2004 zu Handen der Parlamente verabschiedet.
Finanzierungslücken 1999 - 2002 geschlossen
Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den vom Kinderspitalrat vorgelegten Jahresbericht und die Jahresrechnung 2001 des UKBB genehmigt. Die Rechnung des UKBB für das Betriebsjahr 2001 schliesst bei einem Gesamtaufwand von 93,7 Millionen Franken und einem Gesamtertrag von 85,7 Millionen Franken mit einem Defizit von knapp 8 Millionen Franken (Vorjahr 7,9 Millionen Franken) ab. Der Fehlbetrag bewegt sich somit auf Vorjahresniveau. Er ist unter anderem auf die bereits im Jahre 2000 eingeleiteten Massnahmen zur Behebung der betrieblichen Mängel und eine damit verbundene Aufwandsteigerung im Personal- und Sachkostenbereich zurückzuführen. Diese konnte durch die Erträge und ordentlichen Beiträge der Trägerkantone nicht mehr vollumfänglich gedeckt werden (strukturelles Defizit). Die beiden Trägerkantone nahmen dies zum Anlass, nun die Abtragung der kumulierten Finanzierungslücken aus den Beitragsjahren 1999 bis 2002 von insgesamt 23,9 Millionen Franken zu regeln, und haben eine entsprechende Kreditvorlage an den Grossen Rat beziehungsweise den Landrat weitergeleitet.
Die Übernahme der aufgelaufenen Finanzierungslücke durch die beiden Trägerkantone erfolgt zur Hälfte paritätisch; die andere Hälfte wird nach Massgabe der in den Defizitjahren in Anspruch genommenen Pflegetage aufgeteilt. Auf den Kanton Basel-Stadt entfällt ein Anteil von rund 10,9 Millionen Franken, auf den Kanton Basel-Landschaft ein Anteil von rund 13,0 Millionen Franken. In den Staatsrechnungen 2000 und 2001 der beiden Kantone sind die zur Deckung der Finanzierungslücke notwendigen Rückstellungen für die entsprechenden Betriebsjahre bereits vorgenommen worden.
Neue Leistungsvereinbarung für die Jahre 2003 und 2004
Die Regierungen haben in einem zweiten Geschäft die Leistungsvereinbarung für das UKBB zusammen mit der Kreditvorlage für die Globalbeitragsgewährung in den Jahren 2003 und 2004 verabschiedet. Zuvor war die bis Ende des laufenden Jahres gültige Leistungsvereinbarung für das UKBB von den Spitalverantwortlichen in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdepartement Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft überarbeitet und vom Kinderspitalrat genehmigt worden. Das UKBB sichert die kinder- und jugendmedizinische Spitalversorgung für kranke und verletzte Patientinnen und Patienten der beiden Kantone und deckt das gesamte Spektrum der somatischen Medizin von der Grundversorgung bis zur universitären Spitzenmedizin ab. Die Anpassungen in der neuen Leistungsvereinbarung für die Jahre 2003 und 2004 basieren auf den Erfahrungen der beiden vorangegangen Betriebsjahre. Sie ermöglichen die Weiterführung des bestehenden Mehrstandortebetriebs auf konsolidierter finanzieller Grundlage (ausgeglichenes Betriebsbudget als neue Ausgangslage für das Jahr 2003).
Gemäss Kreditbegehren der beiden Regierungen soll das UKBB im Rahmen des Globalbeitragssystems für das Jahr 2003 vom Kanton Basel-Stadt für die stationäre Versorgung baselstädtischer Patientinnen und Patienten rund 6,3 Millionen Franken erhalten, vom Kanton Basel-Landschaft für dessen Patientinnen und Patienten rund 8,2 Millionen Franken. Die beiden Trägerkantone gelten damit dem UKBB die ungedeckten Kosten aus der Spitalbehandlung der Patientinnen und Patienten aus dem jeweils eigenen Kanton ab. Pro Jahr und Kanton sind ausserdem je 5,3 Millionen Franken für klinische Lehre und Forschung sowie je 5 Millionen Franken für die Abgeltung der übrigen Leistungen vorgesehen.
Kein Provisorium an einem Standort
Geprüft wurde von den Regierungen auch die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Zusammenführung der UKBB-Standorte Römergasse (Basel) und Bruderholz. Die durchgeführte Evaluation hat gezeigt, dass keine sinnvolle Lösung für ein Provisorium besteht. Die Probleme des UKBB auf Grund des Mehrstandortebetriebs können somit nicht mit einem Provisorium bis zur Fertigstellung des Neubaus behoben werden. Daraus folgert, dass einerseits das UKBB aufgefordert ist, weiterhin Verbesserungen in den bestehenden Strukturen und Abläufen zu prüfen und zu realisieren, und zweitens eine möglichst rasche Realisierung des Neubaus nach wie vor zwingend ist.