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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- die Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) angepasst. Mit den Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft sowie ihren Mitgliedstaaten wird im Bereich der Krankenversicherung das sog. Erwerbsortprinzip eingeführt. Dies bedeutet, dass Personen sich neu in demjenigen Land krankenversichern müssen, in welchem sie ihre Arbeit ausüben, und nicht mehr an ihrem Wohnort. Allerdings gewähren die an die Schweiz grenzenden Staaten ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Optionsrecht: Sie können wählen, ob sie weiterhin in ihrem Wohnland versichert bleiben wollen oder ob sie sich bei einer Schweizer Krankenkasse versichern möchten. Entscheiden sie sich für Letzteres, so haben sie wie die Kantonseinwohnerschaft grundsätzlich Anspruch auf Prämienbeiträge, wenn sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Da in diesem Fall Erwerbsort und Wohnort nicht zusammenfallen, wird mit den Verordnungsanpassungen geregelt, wie im Wohnland vorhandenes Einkommen und Vermögen anzurechnen und wie die Berechnung der Prämienbeiträge im einzelnen vorzunehmen ist. (Auskunft: Martin Birrer, Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 84 90)
- für die Beschaffung und Einführung eines neuen EDV-Programms für das Projekt- und Kostencontrolling sowie die Bewirtschaftung und Instandhaltung von Bauprojekten beim Baudepartement (Hochbau- und Planungsamt sowie Tiefbauamt) dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 2,657 Millionen Franken beantragt. Mit der neuen Software können die beiden Ämter den gestiegenen Anforderungen im Rechnungswesen und im Controllingbereich gerecht werden und gleichzeitig die Qualitäts- und Terminkontrolle effizienter und zeitgerecht durchführen. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
- für den ersten Teil der Gesamtsanierung der Schulanlage WBS St. Alban an der Engelgasse gebundene Ausgaben in der Höhe von 1,2 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Der Gesamtsanierungsbedarf und das Vorgehen bei der Sanierung wurde in umfangreichen Analysen und Studien festgelegt. Im Investitionsprogramm sind 6,6 Millionen Franken aufgenommen worden. Mit der freigegebenen ersten Tranche werden sicherheitsrelevante Sanierungsmassnahmen und die Vorbereitungen für die nächsten Massnahmen getroffen (z.B. neuer Chemieraum für Schwimmhalle, Ersatz heruntergehängter Decken, Sanierung Elektroinstallationen etc.). Das Sanierungsvorhaben wird in Etappen geplant und ausgeführt. (Auskunft: Thomas Fries, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 21)
- für die Ersetzung eines Lastwagens mit Kran- und Kippausrüstung beim Amt Stadtgärtnerei & Friedhöfe gebundene Ausgaben in der Höhe von 322'500 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Jean-Michel Peresini, Leiter Administration und Rechnungswesen, Stadtgärtnerei und Friedhöfe, Baudepartement, Tel. 061 267 67 40)
- drei Paragrafen der Diplomprüfungsverordnung der Diplommittelschule Basel-Stadt aufgrund der bisherigen Erfahrungen angepasst. Dabei geht es um die Rundungsbestimmungen. Sie wurden so gefasst, dass Härtefälle vermieden werden können. (Auskunft: Dr. Roland Widmer, Rektor DMS, Erziehungsdepartement, Tel.061 311 08 72)
- die Initiative "Fir en offe Basel"
- den Grossratsbeschluss vom 8. Mai 2002 betreffend Inanspruchnahme von Allmend, Änderung der Zonenzuweisung, Festsetzung von Bau- und Strassenlinien sowie Genehmigung der Lärmempfindlichkeitsstufe im Bereich der Rosentalstrasse 9 – 13 (unter Vorbehalt des Zustandekommens des Referendums)
auf Samstag und Sonntag, 21. und 22. September 2002 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage anzusetzen. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Leiterin Abteilung Wahlen und Abstimmungen, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 70 47) - in der Vernehmlassung den Entwurf zur Revision der Verkehrsregelnverordnung (betreffend Erhöhung der zulässigen Länge von Gesellschaftswagen) vorbehaltlos gutgeheissen. Bei der Verordnungsänderung geht es um eine Anpassung an das EG-Recht.
- die Pauschalgebühr für die Benützung des Schlachthofes aufgrund der letzten beiden Rechnungsabschlüsse und des laufenden Budgets für das Jahr 2002 auf 314'800 Franken pro Monat festgesetzt. Sie ist damit etwas geringer als die Vorjahresgebühr.
- den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2001 der Markthallen AG genehmigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung schliesst bei einem Betriebsertrag von gut 2 Millionen Franken und einem Betriebsaufwand von rund 1,434 Millionen Franken sowie Abschreibungen und Steuern von rund 545’000 Franken mit einem Betriebsgewinn von knapp 60'000 Franken (Vorjahr rund 61’000 Franken) ab.
- die Rechnung und den Geschäftsbericht 2001 der kantonalen Gebäudeversicherung zu Handen des Grossen Rates genehmigt. Die Rechnung 2001 schliesst bei einem Aufwand von 44,05 Millionen Franken und einem Ertrag von 44,12 Millionen Franken mit einem Gewinn von 70’000 Franken ab. Dieser wird dem Reservefonds zugewiesen. (Auskunft: Dr. Roland Wegmüller, Direktor Gebäudeversicherung, Tel. 061 205 30 75)
- Prof. Dr. Anita Lüthi, Neurobiologin am Biozentrum der Universität Basel
- lic. phil. Jeanne Spiegel, Psychologin und Vorstandsmitglied Basler Frauenverein
Hinweise
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