Weitere Schritte für ein gemeinsames Kinderspital und eine gemeinsame Spitalplanung
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben einen Kredit für die Vorprojektphase zur Errichtung eines Neubaus des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) genehmigt. Der Kredit für das Vorpro-jekt beträgt insgesamt 195 Millionen Franken. Das neue UKBB soll auf dem Areal "Schanzenstrasse/Schällemätteli" in Basel realisiert werden. Gleich-zeitig bekundeten die Regierungen ihren Willen die gemeinsame Spitalpla-nung zu vertiefen und weiterzuentwickeln.
Regierungspräsident Carlo Conti, Vorsteher des Sanitätsdepartements Basel-Stadt, und Regierungsrat Erich Straumann, Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft haben an der heutigen Medienkonferenz die Vorlagen zu einem Kredit für die Vorprojektphase zur Errichtung eines Neubaus des Universitätskinderspitals beider Basel, den Zwischenbericht der Regierun-gen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zum Projekt Regionale Spitalplanung bei-der Basel sowie den Entwurf der Änderungen der Spitalgesetze der beiden Kantone vorgestellt. Die Vorlagen wurden von den Regierungen diese Woche zu Handen des Grossen Rates respektive des Landrates verabschiedet. Weitere und vor allem weiterführende Informationen zu diesem Thema werden am Sams-tag, 1. Juni, in Muttenz anlässlich der Informationsveranstaltung, zu der die bei-den Parlamente eingeladen haben, geboten.
Die Regierungen der beiden Kantone haben am 29. August 2001 beschlossen, ein neues Universitäts-Kinderspital auf dem Areal "Schanzenstras-se/Schällemätteli" in Basel zu erstellen und die bisherigen Standorte auf-zugeben. Sie beantragen jetzt von ihren Parlamenten im Sinne eines etappen-weisen Vorgehens einen Kredit für ein Vorprojekt in der Höhe von insgesamt 1'950'000 Franken. Basel-Stadt bezahlt daran 1’075'000 Franken, Basel-Landschaft 875'000 Franken.
Dem Beschluss der Regierungen für die Zusammenlegung der beiden Standorte des Universitäts-Kinderspitals in Basel-Stadt ist ein umfassender Evaluations-prozess vorausgegangen, nachdem die Erfahrungen mit dem seit dem 1. Januar 1999 bestehenden UKBB – auf dem Areal des Kantonsspitals Bruderholz und am Schaffhauserrheinweg/Römergasse in Basel – negativ sind. Die beiden Standorte waren die Folge von Volksabstimmungen in Basel-Stadt (1992) und Basel-Landschaft (1995), bei denen das Projekt, das UKBB auf dem Bruderholz zu konzentrieren, vom Souverän beider Kantone abgelehnt worden war.
Gleichzeitig mit dem Beschluss über das Universitätskinderspital beider Basel haben sich die Regierungen über die regionale Spitalplanung geäussert und Eckwerte und Prämissen festgelegt. Dies in der Absicht, darzulegen, dass die gemeinsame Spitalplanung über das UKBB hinaus zu vertiefen und weiterzuent-wickeln ist. Diese Aufträge werden in drei Teilprojekten bearbeitet: Medizinische Fakultät, Entflechtung der Finanzströme, Verbund der universitären medizini-schen Dienstleistungen. Die Parlamente sollen vom Zwischenbericht Kenntnis nehmen.
Schliesslich hat der Standortentscheid betreffend Neubau UKBB gewisse Ände-rungen der gesetzlichen Grundlagen in beiden Kantonen zur Folge. Zudem sol-len die Rolle, die Kompetenzen und die Zusammensetzung des Kinderspitalrates kleine Modifikationen erfahren. Dies macht Änderungen in den Spitalgesetzen beider Kantone und im Kinderspitalvertrag notwendig.