Zinssätze 2003 für Steuervorauszahlungen und für Steuerausstände
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat für natürliche und juristische Personen den Gutschriftzins auf Steuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2003 auf 1½ % den Belastungszins für Steuerausstände auf 4 % festgelegt.
Auf Steuervorauszahlungen wird im Jahre 2003 ein Zins von 1½ % gutgeschrieben werden. Steuerausstände werden mit einem Belastungszins von 4 % belegt werden.
Massgebende Richtlinie für die Festlegung des Gutschriftzinses sind jeweils die kurz- und mittelfristigen Zinssätze für Kassaobligationen (1¼ % für 2-jährige Laufzeit) und Kundenfestgelder (0,4 % für 6 Monate) sowie für Sparkonti (1 - 1¾ %). Die Zinssätze haben sich im Verlaufe dieses Jahres laufend nach unten verschoben. Der nun festgelegte Gutschriftzins von 1,5 % ist nach wie vor vergleichsweise attraktiv. Er ist zudem für natürliche Personen steuerfrei; die Rendite ist damit mit rund 2 % interessant.
Der Belastungszins ist seit Jahren erstmals wieder unter den im OR Art. 104 verankerten Verzugszins von 5 % gesenkt worden. Mit 4 % entspricht er dem derzeit geltenden Belastungszins beim Bund. Die Spannweite zwischen Vergütungs- und Belastungszins von 3,5 % wäre zu gross und würde von säumigen Steuerpflichtigen, die aus ihrer Sicht unverschuldet in Rückstand geraten sind, sich aber grundsätzlich um gute Pflichterfüllung bemühen, aber auch von sozialen Institutionen, nicht verstanden.