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Zulassungsbeschränkungen für das Studium der Humanmedizin an der Universität Basel für das Jahr 2002/2003

Medienmitteilung

Regierungsrat

In Koordination mit den Hochschulkantonen Bern Zürich und Fribourg hat der Regierungsrat auf Antrag des Universitätsrats beschlossen die Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Basel für ein weiteres Jahr zu beschränken. Damit kann die Ausbildungsqualität beibehalten werden.

Für das Studium der Humanmedizin gelten auch für das Jahr 2002/2003 Zulassungsbeschränkungen, um die Ausbildungsqualität beizubehalten. Studienanwärterinnen und Studienanwärter müssen sich im Juli 2002 - wie im Vorjahr - einem speziellen Eignungstest unterziehen. Sie werden aufgrund der Testergebnisse auf die vorhandenen Studienplätze in der Deutschschweiz aufgeteilt, allenfalls einer anderen Hochschule zugewiesen. Der Regierungsrat hat die maximale Aufnahmekapazität im ersten Studienjahr auf 143 Plätze festgelegt.

Der Regierungsrat hat sich für die Zulassungsbeschränkung entschieden, nachdem für die Schweizerische Universitätskonferenz feststeht, dass für das Studium der Humanmedizin die Voranmeldungen die Studienkapazitäten an den Universitäten mit Zulassungsbeschränkungen (BE, BS, FR, ZH) um 66,4% und in Basel um 67,1% übersteigen.

In der Zahnmedizin sind keine Beschränkungen nötig. Studierende der Veterinärmedizin beginnen bereits im ersten Semester in Zürich oder Bern, wo der Eignungstest ebenfalls vorgesehen ist.

In Basel wird das Verfahren in der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel geregelt. Die Kapazitäten der Medizinischen Fakultät sowie die Durchführung des Eignungstests werden jährlich neu festgelegt.

Weitere Auskünfte

Joakim Rüegger Tel. 061 267 84 04 Leiter Ressort Hochschulen Erziehungsdepartement