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Betriebsbeiträge an Spitex Basel

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Betriebsbeitrages von maximal 9 Millionen Franken für die Abgeltung der Dienstleistungen von Spitex Basel für die Jahre 2004 bis 2008. Der neue Subventionsvertrag enthält wiederum einen präzisen Leistungsauftrag neu wird dabei aber mit Spitex Basel eine jährlich im voraus definierte Leistungsmenge zu einem festen Preis vereinbart. Die Spitex-Dienstleistungen Hilfe und Pflege zu Hause sind zu einem wesentlichen Bestandteil der Gesundheitsversorgung der Langzeitpflege und der geriatrischen Behandlungskette geworden.

Für die Jahre 2004 bis 2008 sollen die Dienstleistungen von "Spitex Basel. Stiftung für Hilfe und Pflege zu Hause" mit einem jährlichen Beitrag von maximal 9 Millionen Franken abgegolten werden. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Antrag an den Grossen Rat weitergeleitet. Dabei wird anerkannt, dass die Spitex-Dienstleistungen zu einem wichtigen Bestandteil der Langzeitpflege und geriatrischen Behandlungskette, und mithin der Gesundheitsversorgung, geworden sind.

Mit dem neuen Subventionsvertrag mit "Spitex Basel. Stiftung für Hilfe und Pflege zu Hause" wird vom bisherigen Prinzip der Globalbeitragszahlung durch den Kanton zu einer leistungsorientierten Abgeltung auf vertraglich festgelegten, durch die Spitex Basel zu erbringenden Leistungseinheiten übergegangen. Der Kantonsbeitrag beträgt für die gesamte Laufdauer des Vertrages maximal 9 Millionen Franken pro Jahr.

Mit Inkrafttreten des baselstädtischen Spitex-Gesetzes im Jahre 1991 wurde die spitalexterne Gesundheits- und Krankenpflege (Spitex) als staatliche Aufgabe anerkannt. In diesem Gesetz wird unter anderem festgehalten, dass der Kanton die spitalexternen Dienste fördert und insbesondere im Bereich der Grund- und Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaft Angebote bereitstellt. Da sich die bisherige Zusammenarbeit mit Spitex Basel bewährt hat, soll nun der noch gültige Betriebssubventionsvertrag, der per Ende 2003 ausläuft, erneuert werden.

Der Kanton Basel-Stadt hat schon frühzeitig die Wichtigkeit der ambulanten Versorgung erkannt und insbesondere in den 80er- und 90er-Jahren die Spitex-Dienstleistungen entsprechend ausgebaut. Im Bericht "Alterspolitik des Kantons Basel-Stadt" (Medienmitteilung vom 15.8.01) wird denn auch betont, dass der ältere Mensch mit Unterstützung von Angehörigen und Spitex so lange wie möglich zu Hause leben können soll. Ein Eintritt in eine mit öffentlichen Geldern unterstützte Institution erfolgt demnach erst, wenn das Ausmass an Hilfs- und Pflegebedürftigkeit das soziale Netz inklusive Spitexleistungen überfordert, beziehungsweise das Verbleiben zu Hause aufgrund wirtschaftlicher Gesichtspunkte für das Gemeinwesen nicht mehr vertretbar ist.

Die Spitex Basel erbringt einerseits die traditionellen Dienstleistungen der Krankenpflege zu Hause (Bedarfsabklärung, Beratung, Anleitung Angehöriger, Behandlungs- und Grundpflege von Patientinnen und Patienten). Sie gewährleistet anderserseits regelmässige, bedarfsgerechte Hilfe im Haushalt bei Personen, denen die selbständige Haushaltsführung aus gesundheitlichen und/oder psychosozialen Gründen nicht mehr möglich ist. Spitex-Dienstleistungen werden ausschliesslich aufgrund einer Bedarfsabklärung durch Fachpersonal erbracht.

Dank einer verbesserten Bedarfsabklärung, die gewährleistet, dass bei einer Kundin beziehungsweise einem Kunden nur diejenige Hilfe und Pflege geleistet wird, die auch tatsächlich benötigt wird, konnten in den letzten Jahren die hauswirtschaftlichen Leistungen reduziert werden. Dem gegenüber steht eine Zunahme der pflegerischen Leistungen, in der sich insbesondere auch die Bemühungen um schnelle Spitalentlassungen und die Aufnahmepolitik in Basler Pflegeheime spiegeln. Es konnten zudem mehr Kundinnen und Kunden betreut und die Zahl der zu Hause auf einen Pflegeplatz wartenden Personen reduziert werden.

Ab dem 80. Altersjahr nimmt das Risiko, über längere Zeit pflege- und/oder hilfsbedürftig zu werden, signifikant zu. Deshalb wird auch rund 60 Prozent der Spitex-Stundenleistung zu Gunsten der Bevölkerungsgruppe über 80 Jahre geleistet. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung muss demnach weiterhin mit einem hohen Bedarf an Spitex-Dienstleistungen gerechnet werden: So nimmt die Bevölkerungsgruppe 65. bis 79. Altersjahr gemäss Bevölkerungsprognose zahlenmässig in den kommenden Jahren zwar ab, der Anteil der über 80-jährigen indes leicht zu.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Carlo Conti Tel. 061 276 95 21 Vorsteher Sanitätsdepartement René Fasnacht Tel. 061 267 64 70 Leiter Amt für Alterspflege Sanitätsdepartement Basel-Stadt