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Fassade und Dach des Geschäftshauses Füglistaller unter Denkmalschutz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Fassaden und das Dach der Liegenschaft an der Freien Strasse 23/Stapfelberg 1 (Geschäftshaus Füglistaller) wird ins Denkmalverzeichnis des Kantons Basel-Stadt aufgenommen.

Das Haus Füglistaller wurde als "Kaufhaus Georg Kiefer & Co." 1906/1907 errichtet. Zu den Besonderheiten seiner äusseren Gestaltung zählen vor allem die beziehungsreiche Verarbeitung von Basler Renaissance-Motiven des 16. Jahrhunderts und eine auf die stadträumliche Situation abgestimmte, differenzierte Formensprache, welche am Rückgebäude auf die sorgfältige Einfügung in die spätmittelalterliche Bebauung des Stapfelbergs zielt.

Die Ausgestaltung der in Neurennaissance- und Neugotikformen ausgeprägten Fassade und des abschliessenden Walmdachs stellt ein anschauliches Beispiel für die teils verschwundene Prachtentfaltung der im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts zur Hauptgeschäftsstrasse umgewandelten Freien Strasse dar. Dem typologischen und architektonischen Eigenwert dieser Elemente kommt Zeugnischarakter zu und führt zur Qualifikation von Fassade und Dach der Liegenschaft als hochrangiges Denkmal.

Zusammenfassend ist der Regierungsrat der Ansicht, dass das Äussere der Liegenschaft an der Freienstrasse 23/Stapfelberg 1 wegen seines architektonischen, stadtgeschichtlichen und künstlerischen Wertes als Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes bezeichnet werden muss und daher erhaltenswürdig ist.

Weitere Auskünfte

Dr. Thomas Lutz Tel. 061 267 66 30 Adjunkt Basler Denkmalpflege