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Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle werden teilweise angepasst

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Gebühren für Fahrausweise sowie Ausnahme- und Sonderbewilligungen im Strassenverkehr werden rückwirkend per 1. April 2003 teilweise erhöht. Begründet wird diese Erhöhung mit der seit der letzten Anpassung aufgelaufenen Teuerung und der Einführung des Führerausweises im Kreditkartenformat.

Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Strassenverkehr geändert und so die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle teilweise erhöht.

Letztmals wurden die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle 1996 angepasst, einige Gebührensätze stammen sogar noch aus dem Jahr 1993. Seither ist eine Teuerung von 10% (1993) respektive 5% (1996) aufgelaufen. Weiter bedingt die Einführung des Führerausweises im Kreditkartenformat bei der ausstellenden Behörde zusätzliche Kosten. Und schliesslich ist der Aufwand bei gewissen Dienstleistungen durch neue Vorschriften im Zusammenhang mit den Bilateralen Verträgen Schweiz - EU grösser geworden.

Deshalb müssen die Gebühren teilweise angehoben werden. Durch die Anpassung werden Mehreinnahmen von knapp 240'000 Franken generiert; dies entspricht einer Steigerung um etwa 4%. Die Anhebung liegt also deutlich unter der seither eingetretenen Teuerung.

Die Basis-Gebühr für einen neuen Führerausweis – nun im Kreditkartenformat – wird künftig 75 statt 70 Franken kosten. Der Zuschlag deckt die Selbstkosten für den neuen Kunststoff-Rohling. Änderungen, Nachträge und Ergänzungen kosten hingegen nur noch 40 Franken.

Ebenfalls um 5 Franken – auf künftig 40 Franken - erhöht wird die Gebühr für das Ausstellen von Lehrfahrausweisen. Verlängerungen kosten in Zukunft 30 statt 20 Franken. Verzichtet wird auf die Anhebung der Gebühr für die Ausstellung eines Fahrzeugausweises, obwohl der Tarif mit 60 Franken seit zehn Jahren unverändert geblieben ist. Anpassungen gibt es hingegen für Nachträge, Ergänzungen und Verlängerungen.

Im Bereich Ausnahme- und Sonderbewilligungen wurden aufgrund geänderter Vorschriften Präzisierungen vorgenommen und teilweise Monats- statt Tagesbewilligungen eingeführt. Dies bringt teils Gebührenanhebungen, teils Gebührensenkungen mit sich.

Weitere Auskünfte

Peter Schmutz Tel. 061 267 82 02 Leiter Motorfahrzeugkontrolle Polizei- und Militärdepartement