Neue Entsendeverordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die flankierenden Massnahmen verabschiedet. Er hat damit die Voraussetzungen geschaffen dass die vom Bund vorgesehenen flankierenden Massnahmen zur Vorbeugung von Lohn- und Sozialdumping rechtzeitig eingeführt werden können.
Mit dem Abkommen für den freien Personenverkehr wird etappenweise die berufliche Freizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und der EU-EFTA Staaten eingeführt. Nachdem die bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind, beginnt am 1. Juni 2004 die zweite Phase. Der Inländervorrang gegenüber Angehörigen der EU-EFTA Staaten fällt dahin, insbesondere werden die Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht mehr kontrolliert. Gleichzeitig mit der weiteren Öffnung des Marktes treten am 1. Juni 2004 die flankierenden Massnahmen in Kraft. Sie sollen verhindern, dass es auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt zu Sozial- und Lohndumping kommt. Ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile ausländischer Konkurrenten sollen verhindert werden.
Mit der neuen Entsende-Verordnung sind nun die Voraussetzungen geschaffen worden, dass die vom Bund vorgesehenen flankierenden Massnahmen zur Vorbeugung von Lohn- und Sozialdumping rechtzeitig eingeführt werden können. Insbesondere wird es möglich, die Mitglieder der Tripartiten Kommission zu wählen.
Die Tripartite Kommission und die Paritätischen Kommissionen spielen beim Vollzug eine wichtige Rolle. Die Tripartite Kommission beobachtet den Arbeitsmarkt. Stellt sie Missbräuche fest, so kann sie Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen oder die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen beantragen. Die Paritätischen Kommissionen kontrollieren, ob die ausländischen Firmen die allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge einhalten.
Die für den Vollzug ebenfalls wichtige Melde- und Kontrollstelle sowie das Sekretariat der Tripartiten Kommission werden beim Kantonalen Amt für Industrie und Gewerbe (ab 1. Januar 2004: Amt für Wirtschaft und Arbeit, AWA) angesiedelt, das die weiteren Umsetzungsarbeiten umgehend an die Hand nimmt. Mit der Verordnung ist nun sichergestellt, dass der Kanton Basel-Stadt für die nächste Phase in der Personenfreizügigkeit gerüstet ist.