Neue kantonale Beiträge an die Krankenversicherungsprämien
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Hinblick auf die erneut zu erwartenden Steigerungen der Krankenversicherungsprämien hat der Regierungsrat beschlossen die Prämienbeiträge per 1. 1. 2004 anzuheben. Erhöhungen wurden gezielt zugunsten von Personen in den tiefsten Einkommenskategorien beschlossen. Der Kanton Basel-Stadt wendet im kommenden Jahr gut 6 Millionen Franken mehr für Prämienverbilligungen auf.
Für das kommende Jahr sind im Kanton Basel-Stadt Prämiensteigerungen in der Grössenordnung von durchschnittlich ca. 6 % zu erwarten. Allerdings dürften die Erhöhungen der einzelnen Versicherungen stark unterschiedlich ausfallen. Die wesentlichen Bestimmungsfaktoren für diese erneuten Prämiensteigerungen sind die trotz Zulassungsstopp anhaltenden Mengenausweitungen im ambulanten Bereich und die Kostenentwicklung im Bereich der Medikamente. Ausserdem müssen verschiedene Versicherer ihre u.a. auch wegen der Börsenbaisse geschmolzenen Reserven wieder aufstocken. Da die Versicherungen den Jungen Erwachsenen bisher zu hohe Rabatte gewährt haben, müssen die 19 - 25-jährigen Versicherten erneut besonders starke Aufschläge gewärtigen.
Um die Belastung von Haushalten mit bescheidenen Einkommen trotz der erwarteten Prämiensteigerung in bezahlbaren Grenzen zu halten, hat der Regierungsrat entschieden, die Prämienbeiträge erneut deutlich anzuheben. Die monatlichen Prämienbeiträge wurden für das kommende Jahr wie folgt festgesetzt:
Einkommensgrenzen pro Jahr; Erhöhungen und Beiträge ab 1. 1. 2004 in Franken pro Monat:
Alleinstehende | Verheiratete | Kinder | Kinder | Junge Er- | Junge | Erwachsene | Erwachsenes |
ohne Unter- | und Allein- | Erhöhung | 04 | wachsene | Erwachsene | Erhöhung | 04 |
haltspflicht | erziehende | 03/04 | Erhöhung | 04 | 03/04 | ||
03/04 | |||||||
39'000 | 64'000 | 0 | 27 | 0 | 41 | 0 | 50 |
35'000 | 57'000 | 1 | 38 | 2 | 84 | 2 | 91 |
31'000 | 50'000 | 2 | 52 | 6 | 115 | 6 | 128 |
27'000 | 43'000 | 3 | 67 | 11 | 148 | 11 | 168 |
23'000 | 36'000 | 6 | 88 | 19 | 197 | 15 | 229 |
Aufgrund der knappen Kantonsfinanzen werden v.a. die Beiträge zugunsten von Familien und Einzelpersonen in den tiefsten Einkommenskategorien erhöht, während die Erhöhungen zugunsten der höheren Einkommenskategorien vergleichsweise bescheiden ausfallen. Mit diesen gezielten Erhöhungen soll möglichst vermieden werden, dass wegen der Prämienerhöhungen zusätzliche Personen Sozialhilfe beantragen müssen.
Bezüger/-innen von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV wird wie bisher die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie vergütet. Die mit den Erhöhungen verbundenen Mehrkosten belaufen sich insgesamt auf rund 6 Millionen Franken pro Jahr. Der Kanton Basel-Stadt rechnet im kommenden Jahr mit Gesamtleistungen im Bereich Prämienverbilligungen von 109.6 Millionen. Davon entfallen voraussichtlich 71.2 Millionen auf den Kanton und 38.4 Millionen auf den Bund. Da der Kanton Basel-Stadt bereits bisher die volle Ausschöpfung der Bundesmittel anstrebte, gehen die mit den jetzigen Erhöhungen verbundenen Mehrkosten voll zulasten des Kantons.
Die in Basel-Stadt geltenden oberen Einkommensgrenzen von Fr. 39’000.-- für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht, resp. von Fr. 64’000.-- für Verheiratete und für Alleinerziehende bleiben unverändert. Bei der Ermittlung des massgebenden Einkommens werden nebst dem Einkommen auch die Vermögensverhältnisse und die Anzahl Kinder, für die grosszügige Abzüge vorgesehen sind, berücksichtigt. Gemäss den geltenden Kriterien hat z.B. eine vierköpfige Familie (2 minderjährige Kinder) bis zu einem Netto-Jahreslohn von insgesamt ca. Fr. 84’000.-- noch Anspruch auf PV. Bei Familien mit jungen Erwachsenen (19 – 25 Jahre) in Ausbildung, erhöht sich dieser Betrag noch um Fr. 7000.- pro Person dieser Alterskategorie. Bei Alleinstehenden ohne Unterhaltspflicht liegt der maximale Nettolohn bei ca. Fr. 40’500.-- pro Jahr.
Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden auf Antrag vom Amt für Sozialbeiträge ausgerichtet. Unabhängig von der Einkommenshöhe haben alle Versicherten die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln und ihre Prämienbelastung durch Vereinbarung einer erhöhten Franchise oder durch Beitritt zu einer HMO zu reduzieren. Die Wahl dieser erst wenig genutzten Versicherungsformen lohnt sich für die meisten Versicherten. Weitere Informationen, Merkblätter und Antragsformulare sind unter www.asb.bs.ch abrufbar.