Neufassung der Anlagegrundsätze der Pensionskasse
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat das überarbeitete "Reglement über die Grundsätze der Vermögensanlage der Pensionskasse des Basler Staatspersonals" genehmigt. Es regelt die – weitgehend vom Bundesrecht vorgegebenen – Anlagegrundsätze sowie die Aufgaben und Kompetenzen auf Stufe Anlagekommission.
Der Regierungsrat hat das neugefasste "Reglement über die Grundsätze der Vermögensanlage der Pensionskasse des Basler Staatspersonals" verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Anlagereglement vom 19. April 1995 (ein Regulativ mit dem Titel "Anlagereglement" wird neu von der Anlagekommission erlassen).
Die regierungsrätlichen Grundsätze der Vermögensanlage tragen der dreistufigen Anlageorganisation vermehrt Rechnung. Die Anlageorganisation besteht aus folgenden Stufen: 1. Stufe: Anlagekommission, zuständig für die Anlagestrategie, Reglemente etc.; 2. Stufe: Anlageausschuss, zuständig für die taktische Umsetzung, Mandatsvergabe und –überwachung, Anlageplanung etc.; 3. Stufe: Mandatsträger, zuständig für das Portfoliomanagement, die Liegenschaftsverwaltung etc..
Das neue Reglement regelt die – weitgehend vom Bundesrecht vorgegebenen – Anlagegrundsätze sowie die Aufgaben und Kompetenzen auf Stufe Anlagekommission. Damit kann die Zuteilung der Aufgaben stufengerecht erfolgen. Auf die konkrete Anlagestrategie und –tätigkeit hat die Neufassung des Reglements keine Auswirkungen. Die neuen Anlagegrundsätze treten sofort in Kraft.
Im Zuge der laufenden Überprüfung und im Hinblick auf die mögliche Einführung eines neuen Pensionskassengesetzes hat die Anlagekommission der Pensionskasse (PK) die Struktur des Anlageprozesses generell überarbeitet. Daraus entstand – auf der Basis des heutigen PK-Gesetzes – eine komplette Neufassung der Anlagegrundsätze und –richtlinien. An oberster Stelle steht das nun vom Regierungsrat verabschiedete Reglement.