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Problemlose Schulausflüge in der Region

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzugsbeantwortung Roman Geeser (FDP) -- Schulreisen und -exkursionen ins benachbarte Ausland sind in der Regel problemlos möglich auch wenn ein Teil der Klasse aufgrund seiner Herkunft eigentlich der Visapflicht für Deutschland oder Frankreich unterstehen würde. Rechtzeitig vorbereitet werden müssen dagegen Schulreisen in andere europäische Länder da hier der normale Weg der Visa-Erteilung beschritten werden muss.

Schulausflüge ins benachbarte Ausland sind in der Regel problemlos. Sowohl mit Deutschland wie mit Frankreich besteht eine langjährige und unkomplizierte Praxis, die seit 1997 formell geregelt ist. Allerdings können dabei nur Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten bis zum Alter von 18 Jahren profitieren. Bei Älteren muss ein Visum beantragt werden.

Nach Deutschland sind Schulausflüge mit einem sogenannten Sammelausflugschein möglich, der bei den beiden Dienststellen der Grenzpolizei der Kantonspolizei im Badischen Bahnhof oder im Bahnhof SNCF bezogen werden kann. In der Praxis wird die Visumspflicht mit diesem Sammelausflugsschein aufgehoben. Massgebend ist lediglich, dass die Schülerinnen und Schüler in der Schweiz wohnhaft sind. Im Gegenrecht akzeptiert die Schweiz dieselbe Regelung. Der Sammelausflugsschein ist gebührenfrei.

Etwas strenger sind die Formalitäten bei Ausflügen nach Frankreich. Mit einem sogenannten Kollektiv-Tagesschein, der bei den beiden Dienststellen der Grenzpolizei der Kantonspolizei bezogen werden kann, ist die Organisation eines Schulausfluges aber auch hier problemlos. Im Gegensatz zum deutschen Ausflugsschein müssen auf dem Kollektiv-Tagesschein die erforderlichen Personalien aller Reiseteilnehmenden aufgeführt werden; die französischen Grenzbehörden achten auf die Vollständigkeit dieses Papiers. Die Lehrkraft haftet für die Wiederausreise der Reiseteilnehmenden. Auch der Kollektiv-Tagesschein ist gebührenfrei.

Diese einfachen Regelungen, die für Basel mit seinen zahlreichen Schülerinnen und Schülern aus Drittstaaten sehr wichtig sind, wurden in Zusammenarbeit mit Infobest Palmrain festgelegt.

Bei Reisen in andere europäische Länder ist die Sache wesentlich komplizierter; ausserdem können die Reisevoraussetzungen je nach Staat und Nationalität der beteiligten Schülerschaft schnell ändern. Hier wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den jeweiligen Botschaften und Konsulaten, welche für die Erteilung der entsprechenden Visa zuständig sind, in Verbindung zu setzen. Deren Standorte sowie die Voraussetzungen des jeweiligen Staates für die Visumserteilung sind über das Internet abrufbar.

Weitere Auskünfte

André Auderset Tel. 061 267 70 25 Beauftragter für parlamentarische Geschäfte Polizei- und Militärdepartement