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Studie zum Thema "Existenzsicherung im Föderalismus" – Aussagen für Basel-Stadt nicht mehr gültig

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat die Wirkung von Transferleistungen des Sozialsystems in den 26 Kantonshauptorten untersucht. Die Studie geht für den Kanton Basel-Stadt von Grundlagen aus die teilweise bereits veraltet sind. Seit dem Stichtag der Studie am 1. Januar 2002 sind bedeutende Verbesserungen erfolgt so bei der Alimentenbevorschussung den Kinderzulagen und insbesondere auch bei den Steuern.

Die SKOS hat für drei Haushaltstypen (Alleinerziehende, Alleinstehende mit Alimentenverpflichtung, vierköpfige Familien), die jeweils knapp über dem Niveau der Sozialhilfe liegen, das verfügbare Einkommen verglichen. Dabei wurden die Steuer- und Mietbelastung sowie die jeweils ausgerichteten Sozialtransfers (Verbilligung der Krankenkassenprämien, Alimentenbevorschussung, Familien- und Kinderzulagen, Unterhaltszuschüsse, Mietzinsbeiträge etc.) besonders berücksichtigt.

Bereits getroffene sozialpolitische Massnahmen führen zu anderem Bild
Aufgrund des Stichtages vom 1.1.2002 blieben wesentliche sozialpolitische Massnahmen, die von Basel-Stadt zwischenzeitlich getroffen wurden, unberücksichtigt. Dies ist zwar verständlich, muss aber bei der Beurteilung der Studienergebnisse berücksichtigt werden. Die erwähnten Massnahmen haben nämlich genau dort angesetzt, wo die Studie für Basel kritische Werte ausweist. So bei den Steuern, der Alimentenbevorschussung und den Kinderzulagen. Die Situation in Basel-Stadt ist demnach heute wesentlich besser als in der Studie dargestellt.

Massgebliche Steuersenkungen
Die SKOS-Studie basiert noch auf dem alten Steuergesetz. Dank des revidierten Gesetzes sind jedoch auf das Steuerjahr 2003 hin die Einkommenssteuern generell gesenkt und der Kinderabzug erhöht worden. Familien mit tiefen Einkommen werden zusätzliche Kinderabzüge gewährt. Neu profitieren Alleinerziehende, die nicht mit dem anderen Elternteil eines gemeinsamen Kindes zusammen wohnen, vom günstigeren Steuertarif.

In der Studie wird auch die im baselstädtischen Steuergesetz vorgesehene Praxis der Steuererlasse völlig ausser Acht gelassen. Im Kanton Basel-Stadt profitierten jedoch im Jahre 2002 total 4'253 Haushalte mit geringem Einkommen von einem vollständigen oder teilweisen Erlass der Steuern. Insgesamt verzichtete der Kanton damit auf Einnahmen von 9,97 Mio. Franken zugunsten von bedrängten Haushalten. Dabei handelt es sich typischerweise schwergewichtig um von der Studie erfasste Personen.

Verbesserungen bei der Alimentenbevorschussung
Weiter wurde in Basel-Stadt per 1. September 2002 auch die Alimentenbevorschussung bei Alleinerziehenden verbessert. Vom anrechenbaren Einkommen können nunmehr auch die Prämien der Nichtbetriebsunfallversicherung sowie die ordentlichen Beiträge an die berufliche Vorsorge in Abzug gebracht werden. Zudem ist die Einkommensgrenze für die Bevorschussung erhöht worden. Dank dieser Verbesserungen wird der schwierigen Situation, in der sich alleinerziehende Eltern und ihre Kinder bei Ausbleiben der Alimentenzahlungen befinden, verstärkt Rechnung getragen.

Auch Kinderzulagen erhöht
Schliesslich stösst Basel-Stadt mit der soeben für 2003 beschlossenen Erhöhung der Kinderzulage auf 170 Franken und der Ausbildungszulage auf 190 Franken aus den hinteren Rängen ins schweizerische Mittelfeld vor.

Kinderbetreuung nochmals verbessert
Erfreulich ist, dass Basel bei den Kosten für die Kinderbetreuung in der Gruppe der günstigsten Angebote liegt. Nachdem ein weiterer Ausbau des Angebots an Krippenplätzen bereits beschlossen ist, verbessert sich dieses Bild zusätzlich, weil mehr Familien diese Dienstleistung in Anspruch nehmen und damit eine Verbesserung des Familieneinkommens erreichen können.

Überdurchschnittliche Kosten für die Krankenversicherung
Basel-Stadt wendet für Prämienverbilligungen gesamtschweizerisch die höchsten Beträge auf, schöpft die Bundesbeiträge voll aus und bezahlt darüber hinaus einen hohen Geldbetrag (Budget 2003: Fr. 107,7 Mio., Ausschöpfungsquote 113%). Dennoch sind die verbleibenden Prämien immer noch überdurchschnittlich hoch. Die Gründe dafür liegen u.a. in den sehr hohen Gesundheitskosten des Stadtkantons mit seiner hohen Ärztedichte und einer Bevölkerungsstruktur mit hohen Anteilen an gesundheitlich stärker gefährdeten Personen. Dabei ist zu festzustellen, dass die Nachfrage vor allem im ambulanten Bereich überdurchschnittlich wächst. Leider hat der Kanton unter dem geltenden Bundesrecht (KVG) keine griffigen Mittel um hier wirksam zu intervenieren.

Keine Berücksichtigung der unterschiedlichen Lohnniveaus
Die kantonal und regional unterschiedlichen Lohnniveaus wurden in der Studie nicht berücksichtigt. Das Lohnniveau in Basel gehört zu den höheren der Schweiz. Damit ist auch die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich in einem der untersuchten tiefen Lohnbereiche zu liegen, in Basel deutlich geringer als in anderen Regionen.

Unabhängig von der Ergebnissen der Studie werden die Basler Anstrengungen zur Stabilisierung der Gesundheitskosten weitergehen müssen und familienpolitische Massnahmen weiterhin hohe Priorität haben.

Weitere Auskünfte

Walter Rösli, Tel. 061 267 85 51 (ab 14 Uhr erreichbar) Ressortleiter Soziales Wirtschafts- und Sozialdepartement E-Mail: walter.roesli@bs.ch