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Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung über die Krankenversicherung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat in einer Vernehmlassung den Änderungsentwurf der Verordnung über die Krankenversicherung grundsätzlich begrüsst. Per 1. 1. 2004 sollen die Franchisen und die maximale Kostenbeteiligung erhöht werden.

Die von den Krankenversicherern gewährten Rabatte für erhöhte Franchisen (bis max. 1500 Franken) gehen gemäss neuen Untersuchungen nach wie vor über das versicherungstechnisch korrekte Mass hinaus. Um der Gefahr einer Entsolidarisierung der Versicherten (Gesunde/Kranke) entgegen zu wirken, sollen gemäss Verordnungsentwurf die maximalen Rabatte weiter beschränkt werden. Der Regierungsrat stimmt diesem Vorschlag ebenso zu wie der Vereinheitlichung der Reservevorschriften für Versicherer. Gleichfalls einverstanden ist er mit den vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich der medizinischen Laboratorien, welche die festgestellten Missbräuche (v.a. Nicht-Weitergabe von Rabatten an die Versicherten) unterbinden sollen.

Weitere Auskünfte

Martin Birrer 061 267 84 90 Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement