Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung über die Krankenversicherung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat in einer Vernehmlassung den Änderungsentwurf der Verordnung über die Krankenversicherung grundsätzlich begrüsst. Per 1. 1. 2004 sollen die Franchisen und die maximale Kostenbeteiligung erhöht werden.
Die von den Krankenversicherern gewährten Rabatte für erhöhte Franchisen (bis max. 1500 Franken) gehen gemäss neuen Untersuchungen nach wie vor über das versicherungstechnisch korrekte Mass hinaus. Um der Gefahr einer Entsolidarisierung der Versicherten (Gesunde/Kranke) entgegen zu wirken, sollen gemäss Verordnungsentwurf die maximalen Rabatte weiter beschränkt werden. Der Regierungsrat stimmt diesem Vorschlag ebenso zu wie der Vereinheitlichung der Reservevorschriften für Versicherer. Gleichfalls einverstanden ist er mit den vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich der medizinischen Laboratorien, welche die festgestellten Missbräuche (v.a. Nicht-Weitergabe von Rabatten an die Versicherten) unterbinden sollen.