Vertragserneuerung mit dem Bürgerspital für die Reha Chrischona
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Kanton Basel-Stadt gewährt dem Bürgerspital weiterhin Beiträge für die Hospitalisation von Basler Patientinnen und Patienten in der Reha Chrischona. Der Regierungsrat hat den erneuerten Vertrag genehmigt.
Der Regierungsrat hat den zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Bürgerspital Basel erneuerten Vertrag betreffend die Hospitalisation von allgemein versicherten Patientinnen und Patienten in der Reha Chrischona genehmigt. Zuvor hatten der Neuregelung auch das Bürgerspital und der Bürgerrat der Stadt Basel zugestimmt. Die Grundsätze der Beitragsgewährung in der abgelaufenen Beitragsperiode haben sich bewährt. Daher wurde an diesen Bausteinen des vormaligen Vertragskonzeptes bei der Vertragserneuerung für die Jahre 2003 bis 2007 festgehalten. Der Kanton leistet auf der Basis eines Leistungsauftrages Beiträge für die Spitalbehandlung der baselstädtischen Patientinnen und Patienten. Das Beitragsvolumen beläuft sich auf jährlich rund 2,8 Millionen Franken.
Das Rehabilitationsangebot der Reha Chrischona kommt insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit Schäden des Stütz- und Bewegungsapparates zum Tragen, hauptsächlich bei Rehabilitationspatientinnen und -patienten nach orthopädischen Operationen.