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Wahlbeschwerde der SVP Basel-Stadt abgewiesen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Wahlbeschwerde der SVP Basel-Stadt abgewiesen. Die beanstandeten Unregelmässigkeiten waren spätestens am 15. Oktober behoben zudem bewegte sich die Anzahl der Reklamationen im üblichen Rahmen.

Der Regierungsrat hat die Wahlbeschwerde der SVP Basel-Stadt betreffend unvollständige Zustellung der Unterlagen für die Nationalratswahlen 2003 abgewiesen.

Die Abteilung Wahlen und Abstimmungen des Polizei- und Militärdepartements hat für die diesjährigen National- und Ständeratswahlen 96’729 Wahlcouverts versandt (Anzahl Stimmberechtigte Stadt Basel ohne Riehen, Bettingen und Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer). Bis zum 14. Oktober 2003 sind 18 Reklamationen wegen Wahlcouverts mit mangelhaftem Inhalt eingegangen. Dies entspricht einer Fehlerquote von 0.018 %. Die Anzahl der Reklamationen bewegt sich im üblichen Rahmen von Abstimmungen und Wahlen. Die entsprechenden Stimmberechtigten wurden sofort mit den fehlenden Unterlagen bedient. Alle Wahlzettel lagen in den Wahllokalen auf.

Selbst wenn die vorgekommenen Unregelmässigkeiten nicht behoben worden wären, wären sie nach ihrer Art und nach ihrem Umfang nicht geeignet gewesen, das Hauptresultat der Wahl wesentlich zu beeinflussen, so dass die Kantonsregierung die Wahlbeschwerde gestützt auf Art. 79 Abs. 2bis BPR ohne nähere Prüfung hätte abweisen können.

Weitere Auskünfte

Lukas Huber Tel. 061 267 80 35 Departementssekretär Justizdepartement