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Änderung des Archivgesetzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Unterlagen von Mitarbeitergesprächen und Unterlagen von erfolglosen Stellenbewerbungen sollen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen archiviert werden. Eine entsprechende Änderung des Archivgesetzes hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Archivgesetzes unterbreitet. Neu sollen Unterlagen von Mitarbeitergesprächen und Unterlagen von erfolglosen Stellenbewerbungen sollen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen archiviert werden.

Wenn Mitarbeitergesprächsunterlagen auf Dauer archiviert werden, könnte trotz der Datenschutzbestimmungen des Archivgesetzes die Funktion des Mitarbeitergesprächs beeinträchtigt werden. Es könnte der Eindruck entstehen, die Unterlagen blieben nicht genügend vertraulich. In gewissen Fällen würden dann die Gespräche nicht mehr unbedingt mit der notwendigen Offenheit geführt und würden damit ihren Zweck verfehlen. Hemmend könnte sich eine Archivierung von Unterlagen auch bei Bewerbungen auswirken.

Weitere Auskünfte

Dr. Josef Zwicker Tel. 061 267 86 02 Staatsarchivar Wirtschafts- und Sozialdepartement (bis 16.00 Uhr erreichbar)