Bundesgerichtsurteil zur Zollfreistrasse
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat nimmt den Entscheid des Bundesgerichts über die aufschiebende Wirkung des Rekurses gegen die Rodungsbewilligungsverlängerung zur Kenntnis. Eine Rodung ist damit bis zum materiellen Entscheid des Appellationsgerichtes betreffend Rodungsbewilligungsverlängerung nicht möglich.
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Basler Appellationsgerichts (als Verwaltungsgericht) vom 3. September in Sachen aufschiebende Wirkung des Rekurses gegen die Rodungsbewilligungsverlängerung gutgeheissen. Von diesem Verfahrensentscheid hat der Regierungsrat Kenntnis genommen.
Damit ist bis zum materiellen Entscheid des Appellationsgerichtes über die Rodungsbewilligungsverlängerung eine Rodung im Hinblick auf den Bau der Zollfreistrasse nicht möglich.
Der Regierungsrat geht nun davon aus, dass das Appellationsgericht nun über die Rodungsbewilligungsverlängerung rasch entscheiden wird. Dies, nachdem das Bundesgericht ausdrücklich festgehalten hat, dass aufgrund der Aktenlage und der Begründung im angefochtenen Entscheid der Sachverhalt hinreichend klar sei, so dass das Appellationsgericht umgehend in der Hauptsache entscheiden könne.