Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- die Verordnung betreffend das Gleichstellungsbüro und den Frauenrat Basel-Stadt geändert. Neu wählt der Regierungsrat neben den 18 Mitgliedern des Frauenrates gleichzeitig 9 Ersatzmitglieder. Der Frauenrat kann sich im Falle eines Rücktrittes selbständig wieder ergänzen, der Regierungsrat nimmt diese Mutationen dann zur Kenntnis. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Co-Leiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- den von der Kunstkreditkommission ausgearbeiteten Entwurf für das Kunstkreditprogramm 2004 genehmigt. Wie bereits in den letzten drei Jahren sollen auch dieses Jahr ein Wettbewerb für Performancekunst und einer für Kunst mit interaktiven Medien ausgeschrieben und die Vergabe von Werkbeiträgen fortgesetzt werden. Das wieder aufgenommene Gefäss des Freien Kunstprojekts ersetzt die Vergabe von Projektbeiträgen. Nach der 2003 erfolgreich durchgeführten Tagung zu "Kunst im öffentlichen Raum" soll auch in diesem Jahr ein Wettbewerb zu dieser Thematik ausgeschrieben werden. Dazu gehören auch zwei aktuelle "Kunst am Bau-Projekte". (Auskunft: Susanne Buder und René Schraner, Kunstkredit Basel-Stadt, Tel. 061 206 62 00 oder 076 512 48 85)
- die Zusammenarbeitsverträge und Leistungsvereinbarungen mit folgenden Trägerschaften bis zum 31. 12. 2007 genehmigt: · Basler Frauenverein betreffend Kinderheim Lindenberg und Schifferkinderheim · Basler Lehrlingsheim betreffend sozialpädagogische Wohngruppen Karpfenweg · Verein Jugendfürsorge betreffend Erlenhof · Genossenschaft für die Sozialwerke der Heilsarmee betreffend Wohnheim Schlössli. Mit dem Verein pädagogisch-therapeutischer Institutionen für weibliche Jugendliche Basel wurde betreffend das Foyer in den Ziegelhöfen eine Übergangsvereinbarung bis 31. 12. 2005 genehmigt. Die Leistungsvereinbarungen wurden überarbeitet und beinhalten neu ein zeitgemässes Steuerungsinstrument, das einerseits die Verantwortung der Trägerschaften im Rahmen der Leistungserbringung sowie andrerseits die Steuerungs- und Kontrollfunktion des Kantons als Auftrageber stärkt. Die stationäre Jugendhilfe ist in den letzten Jahren effizient gestaltet und optimiert worden. (Auskunft: Ruedi Hafner, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 68 03)
- den Vertrag zwischen santésuisse und dem REHAB Basel vom 19. Januar 2004 betreffend Leistungen der Krankenversicherer für Patienten, welche ambulant, stationär in der allgemeinen Abteilung oder in der Tagesklinik des REHAB Basel behandelt werden, mit Wirkung ab 1. Januar 2004 genehmigt.
- die Leistungsaufträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit den Vereinen Nottelefon, Opferhilfe beider Basel und Triangel über den Betrieb je einer Opferberatungsstelle am Steinenring 53 in Basel für das Jahr 2004 genehmigt. Die finanziellen Leistungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für den Betrieb von allen drei Opferhilfe-Beratungsstellen belaufen sich auf maximal 526'500 Franken pro Kanton. Die drei Leistungsaufträge treten rückwirkend per 1. Januar 2004 in Kraft und gelten für ein Jahr (Auskunft: Dr. Dominik Lehner, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 02)
- das vom Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse am 12. Dezember 2003 beschlossene Budget für das Geschäftsjahr 2004 genehmigt.
- von der detaillierten Bauabrechnung für die baulichen Massnahmen zur Durchführung der Schulreform Kenntnis genommen. Das Gesamtprojekt umfasste insgesamt 55 Teilprojekte. Neben Umbauarbeiten in nahezu allen bestehenden Mittel- und Oberstufen-Schulhäusern wurden auch acht Neubauten unterschiedlichster Grösse realisiert. Mit einer Bausumme von rund 45 Millionen Franken war dabei der Erweiterungsbau des Leonhardschulhauses mit einem Klassentrakt für die Weiterbildungsschule, mit naturwissenschaftlichen Spezialräumen für das Gymnasium Kohlenberg sowie einer unterirdischen Dreifachturnhalle das grösste Bauvorhaben. Für die baulichen Massnahmen der Schulreform bewilligte der Grosse Rat auf Grund von vier Ratschlägen des Regierungsrates zwischen 1993 und 1995 Kredite in der Gesamthöhe von Fr. 201'462'991.-- (indexbereinigt). Unter Berücksichtigung der Beiträge Dritter schliesst die Gesamtrechnung mit Fr. 201'660'374.-- nur gerade 0.1 Prozent über dem bewilligten Gesamtkredit. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
- für Unterhaltsarbeiten in der St. Jakobshalle sowie bauliche Anpassungen in der Tennishalle der St. Jakobshalle Gebundene Ausgaben in der Höhe von 630'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Im Investitionsprogramm sind in den Jahren 2002-2005 4 Millionen Franken für Sanierungsarbeiten in der St. Jakobshalle vorgesehen. (Auskunft: Kilian Sattler, Projektleiter, Hochbau- und Hochbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 16)
- in der Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) den Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates, eine spezifische Norm zum Schutz vor häuslicher Gewalt im ZGB einzuführen, begrüsst. Der Kanton Basel-Stadt engagiert sich seit Jahren gegen Gewalt im sozialen Nahraum. Daher ist ein Teil der Anliegen, welche die Änderung des Artikels 28b ZGB beinhaltet, in unserem Kanton bereits erfüllt. Die Praxis des Basler Zivilgerichts entspricht heute in weiten Teilen den Vorschlägen des vorliegenden Gesetzesentwurfs. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung, Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68, erreichbar bis 12 Uhr und ab 16 Uhr)
- 37 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt und dem grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.