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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Katharina Herzog, SP) betreffend Anzahl der Musikalischen Grundkurse an den Primarschulen als erledigt abzuschreiben. Im Rahmen der regelmässigen Anpassungen konnte das Steuerungsmodell Unterrichtslektionendach auf Beginn des Schuljahres so angehoben werden, dass der Musikalische Grundkurs der 4. Primarklasse – wie im parlamentarischen Vorstoss angeregt - wieder eine ganze Lektion pro Woche umfasst. Die Finanzierung der entsprechenden Mehrausgaben erfolgte nicht durch eine Budgetausweitung an den Schulen insgesamt, sondern kostenneutral durch interne Verschiebungen. Die Wertschätzung für die Musikalischen Grundkurse ist über den Kreis der Primarschulen hinaus so gross, dass dieser Mitteltransfer zugunsten der Primarschulen auch die Zustimmung der übrigen Schulen fand. (Auskunft: Hans Georg Signer, Stabsleiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Hans Baumgartner, SP) betreffend Kinderzulagen für Selbständigerwerbende stehen zu lassen. Auf Bundesebene wird der Nationalrat voraussichtlich in der kommenden Wintersession das Rahmengesetz für Familienzulagen behandeln. Der jetzige Vorschlag der nationalrätlichen Kommission Soziale Sicherheit und Gesundheit sieht vor, eine Zulage pro Kind auszurichten, damit würden auch Selbständigerwerbende eine Kinderzulage erhalten. Der Regierungsrat wird nach Vorliegen des Bundesgesetzes für Familienzulagen die Harmonisierung mit der Familienzulageverordnung des Kantons Basel-Landschaft anstreben und dabei das Anliegen des parlamentarischen Vorstosses betreffend Kinderzulagen für Selbständigerwerbende berücksichtigen. Wie es sich erst jetzt zeigte, ist die partnerschaftliche Behandlung im jetzigen Zeitpunkt doch nicht mehr möglich; dies unter anderem wegen der gesetzlich vorgegebenen Fristen im Kanton Basel-Landschaft. Im Kanton Basel-Landschaft hat der Regierungsrat unlängst als Antwort auf eine Volksinitiative einen Vorschlag für ein neues Familienzulagengesetz in die Vernehmlassung gegeben. Dieser Vorschlag nimmt die Forderung der Volksinitiative auf, wonach ebenfalls "pro Kind eine Zulage" aus gerichtet werden soll. (Auskunft: René Vogel, Ausgleichskasse Basel-Stadt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 685 22 00)
  • die Verordnung über den Strassenverkehr revidiert. Die Revision bezweckt einerseits, die Gebühren, welche von der Staatsanwaltschaft bzw. der Kantonspolizei im Zusammenhang mit dem Abschleppen, Überführen, Verwerten und Aufbewahren von Fahrzeugen erhoben werden, zu harmonisieren und an die allgemein gestiegenen Kosten anzupassen. Andererseits werden künftig die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Leistungen - soweit rechtlich möglich - der Verursacherin bzw. dem Verursacher überbunden. Die Änderung wird sofort wirksam. (Auskunft: Norbert Flückiger, Chef Verkehrszug, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 72 20)
  • für die Errichtung einer neuen Umformerstation am Allschwilerplatz für das Warmwassernetz der Rufacherstrasse dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 540'000 Franken beantragt. Das Warmwassernetz der Rufacherstrasse ist als einziges Netz mit nur einer Umformerstation ausgerüstet. Diese erwies sich in den letzten Jahren als störungsanfällig und reparaturbedürftig. (Auskunft: Urs Müller, IWB, Tel. 061 275 55 27)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen Betriebskostenbeitrag in der Höhe von maximal 413'000 Franken für das Frauenhaus für die Jahre 2005 – 2008 zu bewilligen. An den Kosten beteiligt sich gemäss dem Frauenhausgesetz auch der Kanton Basel-Landschaft. Das öffentliche Interesse am Betrieb des Frauenhauses ist unbestritten. Das Frauenhaus bildet als Zufluchtsstätte gewaltbetroffener Frauen einen Eckpfeiler des gesetzlichen Opferschutzes. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
  • dem Grossen Rat beantragt, Subventionen in der Höhe von jährlich 340'000 Franken für die Periode 2005 - 2007 für die Mütter- und Väterberatung Basel-Stadt zu bewilligen. Ziel der Mütter- und Väterberatung ist die Beratung und Unterstützung für die Entwicklungs- und Gesundheitsförderung von Säuglingen und Kleinkindern. Durch dieses niederschwellige Angebot können vielfach Probleme zu einem früheren Zeitpunkt geklärt und aufgearbeitet werden und dadurch Konsultationen und Behandlungen bei Fachstellen vermieden werden, die in aller Regel höhere Kosten zur Folge hätten. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Kontaktstelle für Quartierarbeit, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 60)
  • einen Betriebsbeitrag in der Höhe von 150'000 Franken an die Musikwerkstatt Basel für das Jahr 2005 beschlossen. Ein Beitrag in gleicher Höhe wird die Musikwerkstatt Basel aus der Kulturvertragspauschale des Kantons Basel-Landschaft erhalten. Die Musikwerkstatt Basel vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine breitgefächerte musikalische Bildung. Ihr Angebot wird in erster Linie von Personen genutzt, die zur traditionellen Musikausbildung im Rahmen der Jugendmusikschulen oder der Musikakademie eher schwer Zugang finden. (Auskunft: Michael Koechlin, Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 23)
  • einen Subventionsbeitrag in der Höhe von 250'000 Franken (davon 90'000 Franken aus dem Alkoholzehntel) an die Basler Fachstelle für Suchtprävention (BAFA) bewilligt. Die BAFA führt unter anderem, zusammen mit dem Schulärztlichen Dienst, jährlich mindestens 40 Intensivkurse für Schulklassen zur Alkohol- und Tabakprävention durch. (Auskunft: Dr. Thomas Steffen, Leiter Schulärztlicher Dienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 45 25).
  • dem Verein "New Kids Schweiz" die Bewilligung zur Errichtung einer privaten Schule für das 1. – 4. Schuljahr erteilt. New Kids Schweiz war die letzten zwei Jahre in Hochwald im Kanton Solothurn tätig. Da hauptsächlich Kinder aus dem Kanton Basel-Stadt die Schule besuchen, möchten Sie ihren Standort nach Basel verlegen. In diesem Schuljahr wird "lediglich" die Primarstufe angeboten. Ergänzt wird das Schulangebot durch einen privaten Kindergarten. Ab dem nächsten Schuljahr sollen weitere Schulstufen hinzukommen. (Auskunft: Barbara Werner, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 14)
  • den Arbeitgeberbeitrag an die Familienausgleichskasse Basel-Stadt per 1.1.05 auf 1,3 Prozent (bisher 1,5 Prozent) der massgebenden Lohnsumme gesenkt. Diese Reduktion ist möglich geworden, weil die Einnahmen in den letzten Jahren über den Ausgaben lagen und die Reserven das nötige Mass nun überschritten haben. Aufgrund der vorliegenden Zahlen geht die Familienausgleichskasse davon aus, dass sie rund 17,5 Millionen Franken Ausgaben aus den Beiträgen finanzieren muss. Bei etwa gleichbleibendem Beitragssubstrat entspricht dies einem kostendeckenden Beitragssatz von rund 1,3 Prozent. Nach heutigem Stand ist dies der tiefste Beitragssatz aller kantonalen Familienausgleichskassen. Mittelfristig könnten sich die Ausgaben allerdings wieder erhöhen, wenn auf Bundesebene das Rahmengesetz für Familienzulagen in Kraft tritt und dieses weitergehende Leistungen vorsieht, oder wenn sich im Rahmen der Harmonisierung mit dem Kanton Basel-Landschaft höhere Zulagen ergeben sollten (vgl. dazu auch Ausführungen oben betreffend Anzug Baumgartner). (Auskunft: René Vogel, Leiter Ausgleichskasse Basel-Stadt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 685 22 00)
  • in der Vernehmlassung das Vorhaben des Bundesrates, das Patentgesetz einer Revision zu unterziehen und an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, grundsätzlich begrüsst. Der Regierungsrat ist aber der Ansicht, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die vom Bundesrat anvisierte Zielsetzung nicht erreicht wird. Er lehnt ihn deshalb in der vorliegenden Fassung ab. Der Regierungsrat teilt vorbehaltlos die Ansicht der pharmazeutischen Unternehmen, dass das bundesrätliche Ziel, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Biotechnologiebranche in der Schweiz zu stärken mit dem vorgesehenen Patentgesetz verfehlt werde. Die vorgesehene Einschränkung von Patenten auf Gensequenzen würde vielmehr eine gegenteilige Wirkung entfalten und den Patentschutz schwächen. Insgesamt ist es ist dem Regierungsrat ein ausserordentlich wichtiges Anliegen, dass die Interessen der Pharmaindustrie nicht nur für den Standortkanton Basel-Stadt, sondern für den gesamten Wirtschaftsstandort Schweiz von grösster Wichtigkeit und deshalb im Rahmen der vorliegenden Revision unbedingt berücksichtigt werden müssen. (Auskunft: Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
  • in der Vernehmlassung zum Entwurf und erläuternden Bericht zum IV-Verfahren sich für die Beibehaltung des mit dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts eingeführten Einspracheverfahrens ausgesprochen. Für das kantonale Verfahren unterstützt der Regierungsrat die Einführung einer moderaten Kostenpflicht im kantonalen Verfahren. Im weiteren stimmt der Regierungsrat den in der Vorlage gemachten Vorschläge betreffend Kostenpflicht und Beschränkung der Kognition vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht zu. (Auskunft: Paul Meier, Leiter IV-Stelle Basel-Stadt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 225 25 10)