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Lotteriefonds-Regeln werden einfacher gefasst

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Verwendung der Gelder aus dem Lotteriefonds werden in neuen Richtlinien geregelt. An den Grundsätzen ändert sich nichts diese wurden aber einfacher und eindeutiger formuliert. Die Neufassung des Regelwerks war auch aufgrund formeller Änderungen bei der Überweisung der Gelder an die Kantone notwendig.

Der Regierungsrat hat die aus dem Jahre 1987 stammenden Richtlinien für die Verwendung der Gelder aus dem Lotteriefonds neu gefasst.

Materiell hat sich an den Grundsätzen, wie die Mittel des Lotteriefonds verteilt werden nichts geändert. Die Bewilligungsgrundsätze wurden aber eindeutiger gefasst, und es wurde detailliert aufgelistet, was vom Lotteriefonds grundsätzlich nicht unterstützt werden kann oder wofür in der Regel keine Beiträge ausgerichtet werden.

Weiterhin werden aus dem Lotteriefonds Beiträge für gemeinnützige, wohltätige oder soziale, kulturelle und sportliche Zwecke ausgerichtet.

Weitere Auskünfte

Marianne Trevisan Tel. 061 267 70 90 Verwalterin Lotteriefonds Polizei- und Militärdepartement