Mitglieder der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen gewählt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Mitglieder der neu geschaffenen Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen gewählt. Die Kommission kann ihre Tätigkeit nun organisieren und die im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit vorgesehenen Aufgaben wahrnehmen.
Mit der Wahl der Mitglieder der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen und dem Erlass der Verordnung zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die flankierenden Massnahmen im Dezember 2003 ist nun sichergestellt, dass der Kanton Basel-Stadt für die per 1. Juni 2004 bevorstehende Liberalisierung gerüstet ist.
Weitere Auskünfte
Marie-Thérèse Kuhn Tel. 061 267 87 78 Geschäftsleitung AWA Wirtschafts- und Sozialdepartement