Neue kantonale Beiträge an die Krankenversicherungsprämien
MedienmitteilungRegierungsrat
Dank einer deutlichen Dämpfung der Kostenentwicklung steigen die Prämien in Basel-Stadt um vergleichsweise bescheidene 3%. Trotz angespannter Finanzlage hat der Regierungsrat beschlossen die Prämienbeiträge per 1.1.2005 anzuheben. Erhöhungen wurden gezielt zugunsten von Personen in den tiefsten Einkommenskategorien beschlossen.
Für das kommende Jahr sind im Kanton Basel-Stadt im Vergleich zu den vergangenen Jahren relativ geringe Prämiensteigerungen zu erwarten. Die durchschnittlichen Erhöhungen für Erwachsene liegen bei rund 3 %. Die Prämien für Kinder werden lediglich um ca. 1 %, diejenigen der 19 – 25-Jährigen um ca. 3,5 % ansteigen. Diese Erhöhungen sind auch im interkantonalen Vergleich unterdurchschnittllich. Nachdem die meisten Versicherer wieder über die vorgeschriebenen Reserven verfügen, sind auch verschiedene Anbieter in der Lage, auf eine Erhöhung gänzlich zu verzichten. Dieser relativ erfreulichen Entwicklung liegt eine deutliche Dämpfung der Kostensteigerung zugrunde, zu welcher u.a. das für Basler Spitäler geltende Globalbudget, sowie der in Basel-Stadt strikte durchgehaltene Zulassungsstopp für neue Arztpraxen wesentlich beigetragen haben.
Um die Belastung von Haushalten mit bescheidenen Einkommen trotz der erwarteten Prämiensteigerung in bezahlbaren Grenzen zu halten, hat der Regierungsrat entschieden, die Prämienbeiträge gezielt anzuheben. Die monatlichen Prämienbeiträge wurden für das kommende Jahr wie folgt festgesetzt:
Einkommensgrenzen pro Jahr; Beiträge ab 1.1.2005 in Franken pro Monat:
Alleinstehende ohneUnterhaltspflicht | Verheiratete und Alleinerziehende | Kinder 05 | Junge Erwachsene 05 | Erwachsene 05 |
39'000 | 64'000 | 27 | 41 | 50 |
35'000 | 57'000 | 38 | 85 | 91 |
31'000 | 50'000 | 53 | 117 | 129 |
27'000 | 43'000 | 68 | 152 | 171 |
23'000 | 36'000 | 89 | 204 | 236 |
Aufgrund der knappen Kantonsfinanzen werden v.a. die Beiträge zugunsten von Familien und Einzelpersonen in den drei tiefsten Einkommenskategorien erhöht, während auf Erhöhungen zugunsten der beiden höchsten Einkommenskategorien (mit Ausnahme der Jungen Erwachsenen bis 25 Jahre), gänzlich verzichtet wird. Mit diesen gezielten Erhöhungen um 1 % - 3 % soll möglichst vermieden werden, dass wegen der Prämienerhöhungen zusätzliche Personen Sozialhilfe beantragen müssen.
Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV wird wie bisher die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie vergütet. Der Kanton Basel-Stadt rechnet im kommenden Jahr mit Gesamtleistungen im Bereich Prämienverbilligungen von 119.0 Millionen. Davon entfallen voraussichtlich 74.4 Millionen auf den Kanton und 44.6. Millionen auf den Bund. Da der Kanton Basel-Stadt bereits bisher die volle Ausschöpfung der Bundesmittel anstrebte, gehen die mit den jetzigen Erhöhungen verbundenen Mehrkosten voll zulasten des Kantons.
Die in Basel-Stadt geltenden oberen Einkommensgrenzen von Fr. 39’000.-- für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht, resp. von Fr. 64’000.-- für Verheiratete und für Alleinerziehende bleiben unverändert. Bei der Ermittlung des massgebenden Einkommens werden nebst dem Einkommen auch die Vermögensverhältnisse und die Anzahl Kinder, für die grosszügige Abzüge vorgesehen sind, berücksichtigt. Gemäss den geltenden Kriterien hat z.B. eine vierköpfige Familie (2 minderjährige Kinder) bis zu einem Netto-Jahreslohn von insgesamt ca. Fr. 84’000.-- noch Anspruch auf Prämienbeiträge. Bei Familien mit jungen Erwachsenen (19 – 25 Jahre) in Ausbildung, erhöht sich dieser Betrag noch um Fr. 7000.- pro Person dieser Alterskategorie. Bei Alleinstehenden ohne Unterhaltspflicht liegt der maximale Nettolohn bei ca. Fr. 40’500.-- pro Jahr.
Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden auf Antrag vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) ausgerichtet. Unabhängig von der Einkommenshöhe haben alle Versicherten die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln und ihre Prämienbelastung durch Vereinbarung einer erhöhten Franchise oder durch Beitritt zu einer HMO zu reduzieren. Bereits heute sind rund 20'000 Baslerinnen und Basler bei einer HMO versichert. Die Krankenversicherer können neu maximale Franchisen bis zu Fr. 2500.- p.a. anbieten (bisher max. 1500.-), wofür entsprechend hohe Prämienrabatte gewährt werden.
Weitere Informationen, Merkblätter und Antragsformulare sind auf der kürzlich erweiterten und neu gestalteten Homepage des ASB www.asb.bs.ch abrufbar.