Öffentliche Veranstaltungen: Auflagen zu Gunsten Behindertenfreundlichkeit
MedienmitteilungRegierungsrat
Öffentliche Veranstaltungen auf Allmend müssen künftig noch behindertenfreundlicher durchgeführt werden. Dafür sorgen neue Auflagen die mit der Bewilligungserteilung verbunden sein werden.
- Das Gelände, auf dem die Veranstaltung stattfindet, muss mit dem Rollstuhl erreichbar sein. Bei Veranstaltungen mit Konzert- und Festbestuhlung müssen für mobilitätsbehinderte Personen genügend Sitzgelegenheiten vorhanden sein.
- Die Durchgänge zwischen Ständen, Tischen usw. müssen genügend gross sein, damit auch Rollstuhlfahrende gut zirkulieren können.
- Notwendige Kabel, Leitungen usw. sind wenn möglich ausserhalb des Gehweges zu legen oder beidseitig gut erkennbar anzurampen, damit sie mit dem Rollstuhl überquert werden können.
- Bei Veranstaltungen mit Festwirtschaft muss auf dem Platz oder in unmittelbarer Nähe ein rollstuhlgängiges WC mit einer guten Wegleitung vorhanden sein.
Weitere Auskünfte
Martin Haug Tel. 061 267 84 61 / 079 758 63 36 Abteilung Erwachsene Behinderte Erziehungsdepartement