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Öffentliche Veranstaltungen: Auflagen zu Gunsten Behindertenfreundlichkeit

Medienmitteilung

Regierungsrat

Öffentliche Veranstaltungen auf Allmend müssen künftig noch behindertenfreundlicher durchgeführt werden. Dafür sorgen neue Auflagen die mit der Bewilligungserteilung verbunden sein werden.

  • Das Gelände, auf dem die Veranstaltung stattfindet, muss mit dem Rollstuhl erreichbar sein. Bei Veranstaltungen mit Konzert- und Festbestuhlung müssen für mobilitätsbehinderte Personen genügend Sitzgelegenheiten vorhanden sein.
  • Die Durchgänge zwischen Ständen, Tischen usw. müssen genügend gross sein, damit auch Rollstuhlfahrende gut zirkulieren können.
  • Notwendige Kabel, Leitungen usw. sind wenn möglich ausserhalb des Gehweges zu legen oder beidseitig gut erkennbar anzurampen, damit sie mit dem Rollstuhl überquert werden können.
  • Bei Veranstaltungen mit Festwirtschaft muss auf dem Platz oder in unmittelbarer Nähe ein rollstuhlgängiges WC mit einer guten Wegleitung vorhanden sein.

Weitere Auskünfte

Martin Haug Tel. 061 267 84 61 / 079 758 63 36 Abteilung Erwachsene Behinderte Erziehungsdepartement