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Teilrevision des Pensionskassengesetzes im Bereich Organisation

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung der Organisationsbestimmungen des Pensionskassengesetzes. Dies als erster Teil von mehreren Reformschritten. Trotz Ablehnung der Totalrevision des PK-Gesetzes durch das Volk sind Anpassungen auch wegen der Vorgaben des Bundesrechts notwendig.

Nach der Ablehnung des totalrevidierten Pensionskassengesetzes durch das Stimmvolk unternimmt der Regierungsrat einen neuen Anlauf zur Revision des Pensionskassengesetzes. Änderungen am PK-Gesetz sind notwendig, da das heutige PK-Gesetz nicht in allen Punkten die Vorgaben des Bundesrechts erfüllt. Die kantonale Gesetzesrevision soll nun in mehreren Etappen erfolgen. Dies deshalb, weil – wie der Abstimmungskampf ums neue PK-Gesetz gezeigt hat – die Materie sehr komplex ist und weil genügend Zeit für die Diskussion unter den Sozialpartnern zur Verfügung stehen muss, um insbesondere die Leistungen und die Finanzierung neu zu regeln. Mit der Aufteilung der Revision in verschiedene Themenbereiche soll verhindert werden, dass die Einführung dringender und unbestrittener Teile durch die Diskussion um andere (allenfalls umstrittene) Teile unnötig verzögert wird.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ueli Vischer, Tel. 061 267 95 51 Vorsteher des Finanzdepartements Dieter Stohler,Tel. 061 267 86 95 Leiter Pensionskasse