Zulassungsbeschränkungen für das Studium der Humanmedizin Zahnmedizin sowie der Sportwissenschaften an der Universität Basel für das Jahr 2004/2005
MedienmitteilungRegierungsrat
In Koordination mit den Hochschulkantonen Bern Zürich und Fribourg hat der Regierungsrat beschlossen die Zulassung zum Studium der Humanmedizin wie der Zahnmedizin an der Universität Basel für ein weiteres Jahr zu beschränken. Damit kann die Ausbildungsqualität beibehalten werden. Zulassungsbeschränkungen gibt es erstmals auch für das Fach Sportwissenschaften an der Universität Basel. Dieses aufgrund markant gestiegener Studierendenzahlen an seine infrastrukturellen Kapazitätsgrenzen gestossen. Auch bei den Sportwissenschaften steht die Qualitätssicherung im Zentrum.
Für das Studium der Human- und Zahnmedizin gelten auch für das Jahr 2004/2005 Zulassungsbeschränkungen, um die Ausbildungsqualität beizubehalten. Dies hat der Regierungsrat auf Antrag des Universitätsrates beschlossen. Studienanwärterinnen und Studienanwärter müssen sich im Juli 2004 - wie im Vorjahr - einem speziellen Eignungstest unterziehen. Sie werden aufgrund der Testergebnisse auf die vorhandenen Studienplätze in der Deutschschweiz aufgeteilt, allenfalls einer anderen Hochschule zugewiesen. Der Regierungsrat hat die maximale Aufnahmekapazität im ersten Studienjahr für die Humanmedizin auf 118 Plätze und für die Zahnmedizin auf 40 Plätze festgelegt.
Der Regierungsrat hat sich für die Zulassungsbeschränkung entschieden, nachdem für die Schweizerische Universitätskonferenz feststeht, dass für das Studium der Humanmedizin die Voranmeldungen die Studienkapazitäten an den Universitäten mit Zulassungsbeschränkungen (BE, BS, FR, ZH) um 149% und in Basel um 153% übersteigen. In der Zahnmedizin übersteigen die Anmeldungen die Kapazitäten um 46%.
Erstmals erlässt der Regierungsrat auf Antrag des Universitätsrats gestützt auf § 23 des Universitätsgesetzes und in Absprache mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft auch eine Zulassungsbeschränkung in der Sportwissenschaft. Der Regierungsrat stützt sich dabei auf die Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Bachelorstudium in Sport- und Sportwissenschaften an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel, die er ebenfalls heute erlassen hat. Die Zulassungsbeschränkung ist notwendig geworden, nachdem das neu konzipierte Bachelor-/Masterstudium der Sportwissenschaften der Universität Basel sich als einzigartiger Erfolg erwiesen hat. Um im Rahmen der begrenzten Infrastruktur (insbesondere Sporthallen) die Qualität des Studiums aufrechtzuerhalten, muss die Kapazität für das Studium der Sportwissenschaften im ersten Jahr auf 80 Plätze beschränkt werden. Für das Studium der Sportwissenschaften werden aufgrund bisheriger Erfahrungen Anmeldezahlen erwartet, die mit rund 150 die Kapazität um fast das Doppelte überschreiten. Im Rahmen der gemäss Universitätsgesetz durchgeführten inneruniversitären Konsultation war denn der Erlass der neuen Zulassungsbeschränkung bei allen Gremien - auch bei den Studierenden - vollkommen unbestritten.