Anpassung kantonaler Gesetze an das geänderte Schweizerische Strafgesetzbuch und an das neue Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht
MedienmitteilungRegierungsrat
Kantonale Verfahrensgesetze müssen an die geänderten Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und an das neue Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht angepasst werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.
Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Anpassung von kantonalen Gesetzen an die geänderten allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht an den Grossen Rat weitergeleitet. Konkret geht es im Kanton Basel-Stadt um Anpassungen beim Gerichtsorganisationsgesetz, beim Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafgesetzbuch, beim Jugendstrafrechtspflegegesetz und beim Strafvollzugsgesetz.
Die Hauptaufgabe des Strafrechts wurde lange Zeit darin gesehen wurde, die Schuld des Täters/der Täterin auszugleichen, zu vergelten oder zu sühnen. Nach heutigem Verständnis besteht die Hauptaufgabe des Strafrechts darin, den Täter/die Täterin in die Gesellschaft einzugliedern. Um dieses Verständnis in die Wirklichkeit umzusetzen, haben die eidgenössischen Räte das Schweizerische Strafgesetzbuch geändert: Die strafrechtlichen Sanktionen wurden neu geordnet und aufgefächert; Grundsätze des Strafvollzugs wurden festgelegt; das Strafrecht der Erwachsenen und das der Jugendlichen wurden getrennt.
Die auf Bundesebene vorgenommenen Änderungen werden frühestens auf den 1. Juli 2005 in Kraft treten.