Die hochspezialisierte Medizin soll unter den Kantonen koordiniert werden
MedienmitteilungDie Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sollen der Interkantonalen Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin (IVKKM) beitreten. Damit werden die politischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen dass künftig in ausgewählten Bereichen der hochspezialisierten Medizin eine gesamtschweizerische Planung und Aufgabenteilung durch die Kantone realisiert werden kann. Durch den Beitritt wird die Versorgung der Bevölkerung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt mit Leistungen der hochspezialisierten Medizin auch in Zukunft wirtschaftlich und qualitativ hochstehend erbracht und die Beteiligung des Universitätsspitals Basel an der Kooperation und Konzentration der Aufgaben unter den Universitätsspitälern gewährleistet. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die entsprechenden Berichte zuhanden des Grossen Rates beziehungsweise des Landrates verabschiedet.
Auf Bundesebene ist die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin bereits länger ein Thema. Die Botschaft des Bundesrates vom 15. September 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vorlage 2A, Teil Spitalfinanzierung) sieht in Artikel 39 Absatz 3 vor, dass die Kantone verpflichtet werden, im Bereich der hochspezialisierten Medizin eine gemeinsame Planung zu beschliessen und dass der Bundesrat diese Planung erlässt, falls die Kantone dieser Aufgabe nicht zeitgerecht nachkommen. In Erfüllung dieser Aufgabe hat sich die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) zum Ziel gesetzt, ausgewählte Bereiche der hochspezialisierten Medizin unter den Kantonen künftig gemeinsam zu planen und zu koordinieren. Zu diesem Zweck sollen die Kantone der interkantonalen Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin beitreten. Die IVKKM enthält keine abschliessende Definition des Begriffs "hochspezialisierte Medizin". Sie regelt aber das Verfahren, wie die gemeinsam zu planenden Bereiche künftig bestimmt werden sollen. Der Anteil der gemäss IVKKM als Spitzenmedizin bezeichneten und interkantonal zu planenden hochspezialisierten Medizin umfasst aber nur einen kleinen Prozentsatz aller hochspezialisierten Spitalleistungen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Insgesamt ruft die IVKKM damit kaum grosse Veränderungen in der Spitalversorgung der beiden Kantone hervor. Hingegen sind durch die angestrebte Bildung von nationalen Kompetenzzentren mit hochqualifizierten Teams Auswirkungen auf die Zukunft des Universitätsstandorts Basel wahrscheinlich. Das Universitätsspital Basel wird in Zukunft in diesen Bereichen der Spitzenmedizin nicht mehr als Konkurrent im "Gesundheitsmarkt Schweiz" auftreten, sondern sich gemeinsam mit anderen Universitäts- und Kantonsspitälern an der Aufgabenteilung in diesen Bereichen beteiligen. Im Gegenzug wird das Universitätsspital von den übrigen Kantonen der Schweiz als Erbringer der ihm von der gemeinsamen Planung zugewiesenen hochspezialisierten Leistungen anerkannt. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass die Versorgung der Bevölkerung beider Kantone mit hochspezialisierten Leistungen auch in Zukunft wirtschaftlich und qualitativ hochstehend (wenn auch nicht ausschliesslich im Universitätsspital in Basel) erbracht wird. Eine verbindliche Vereinbarung über die Planung einzelner Bereiche der Spitzenmedizin bietet zudem Gewähr, dass künftig der Standortwettbewerb unter den Kantonen im Bereich der hochspezialisierten Medizin weniger intensiv ist. Der Kanton Basel-Stadt hat bereits gute Erfahrungen mit der interkantonalen Zusammenarbeit in diesem Bereich gemacht. Basel-Stadt hat vor rund einem Jahr eine Vereinbarung für die Kooperation in der medizinischen Lehre, Forschung und Dienstleistung, insbesondere in der hochspezialisierten Medizin, mit dem Kanton Bern abgeschlossen. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass der Regierungsrat des Kantons Bern und die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt nun die interkantonale Vereinbarung gleichzeitig zuhanden ihrer Kantonsparlamente verabschiedet haben. Damit die Vereinbarung zustande kommt, müssen ihr mindestens 17 Kantone unter Einschluss aller Standortkantone von Universitätsspitälern beitreten. Der Regierungsrat des Kantons Bern und die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind überzeugt von der Grundidee der IVKKM und hoffen, dass ihr Eintreten für die Ratifikation der IVKKM auch andere Kantone ermutigt, diesem Schritt zu folgen.