Gesamtarbeitsvertrag für das Basler Ausbaugewerbe
MedienmitteilungRegierungsrat
Auf Gesuch der Vertragsparteien hat der Regierungsrat zentrale Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages für das Basler Ausbaugewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Diese Allgemeinverbindlicherklärung muss vom Bund noch genehmigt werden. Sie tritt voraussichtlich am 1. September 2005 in Kraft.
Dank der guten Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, dem Bund und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, konnte der Regierungsrat die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Basler Ausbaugewerbe innert kurzer Zeit aussprechen. Ab dem Datum der Inkraftsetzung – voraussichtlich ab 1. September 2005 - gelten die allgemeinverbindlich erklärten Lohn- und Arbeitsbestimmungen für alle im Kanton Basel-Stadt ausgeführten Arbeiten im Maler-, Glaser-, Dachdecker-, Naturstein- und Bildhauer- sowie Bodenlegergewerbe. Ausländische sowie ausserkantonale Firmen in den erwähnten Branchen müssen sich somit künftig genauso wie die ortsansässigen Firmen an die im Gesamtarbeitsvertrag für das Basler Ausbaugewerbe festgelegten Mindestlöhne halten. Verstossen ausländische Firmen gegen die allgemeinverbindlich erklärten Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäss Entsendegesetz, so können vom Amt für Wirtschaft und Arbeit Bussen bis zu 5'000 Franken sowie Arbeitsperren von ein bis fünf Jahren ausgesprochen werden. Mindestlohnverletzungen durch inländische Firmen können von der paritätischen Kommission mit Konventionalstrafen geahndet werden.
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages für das Basler Ausbaugewerbes gelten im Kanton Basel-Stadt nun - mit Ausnahme des Schreinergewerbes - in der Baubranche für in- und ausländische Firmen im Wesentlichen die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Gleich lange Spiesse für alle sichert die Konkurrenzfähigkeit des einheimischen Gewerbes und dient auch dem Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region.