Wirksamkeit des neuen Gastgewerbegesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Das neue Gastgewerbegesetz und die separate Gebührenverordnung werden auf den 1. Juni 2005 wirksam. Die Gastwirtschaftsabgabe wird anteilmässig bis 30. April 2005 erhoben.
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass das neue Gastgewerbegesetz auf den 1. Juni 2005 – zusammen mit der neuen Gebührenverordnung – wirksam wird. Zudem hat der Regierungsrat auch die Neufassung des Prüfungsreglements genehmigt. Dieses wurde erforderlich im Zusammenhang mit der neuen Konzeption für den Fähigkeitsausweis und die Neugestaltung des Wirtekurses sowie der Wirtefachprüfung unter der verstärkten Mitwirkung und Federführung des Wirteverbands Basel-Stadt. Die Mitwirkung der Behörden beschränkt sich künftig vor allem auf die Prüfungsaufsicht. Kurt Ehret wurde zum staatlichen Delegierten bei der Wirtefachprüfung für die Amtsperiode 2005 – 2009 ernannt.
Der erste Wirtekurs nach der neuen Ausrichtung hat Anfang April begonnen. Die erste Wirtefachprüfung mit der Konzentration auf die polizeirelevanten Fächer hat Anfang Mai stattgefunden.
Im neuen Gastgewerbegesetz ist die Erhebung der Gastwirtschaftsabgaben nicht mehr vorgesehen. Die Abgabe wird bis zum 30. April 2005 anteilmässig erhoben.