Der Regierungsrat steht hinter der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich beizutreten. Die entsprechende Vorlage wird an den Grossen Rat weitergeleitet.
Aufgrund der seit Jahrzehnten entwickelten Kooperation gelten die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der Schweiz als Pioniere der Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg. Zur weiteren Verbesserung der Kooperation auf einer gemeinsam entwickelten und transparenten Grundlage haben die beiden Regierungen Kriterien und Vorgehensweisen für den Lastenausgleich erarbeitet (die so genannten BL/BS-Standards, (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 4. Januar 2005 ). Die Verhandlungen betreffend gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel basieren bereits auf diesen Standards. Sie bauen wiederum auf der IRV auf.
Die IRV wurde im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) unter der Federführung der Konferenz der Kantonsregierungen erarbeitet. Die IRV regelt im Sinne einer "Verfassung der interkantonalen Zusammenarbeit" Grundsätze, Prinzipien und Verfahren für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich auf dem Gebiet der Pflichtzusammenarbeit gemäss der Bundesverfassung. Dabei handelt es sich um folgende neun Aufgabenbereiche: Straf- und Massnahmenvollzug, kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung, Abfallbewirtschaftung, Abwasserreinigung, Agglomerationsverkehr, Spitzenmedizin und Spezialkliniken sowie Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden. Die IRV enthält Mindestvorgaben für die parlamentarische Mitwirkung, die Ausgestaltung der gemeinsamen Trägerschaft und des Leistungskaufes sowie die Regelung des Lastenausgleichs. Zudem regelt sie das Verfahren zur Streitbeilegung.
Die Konferenz der Kantonsregierungen hat die Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) im Sommer 2005 einstimmig zuhanden der Ratifikation in den Kantonen verabschiedet. Nun soll die IRV auch in Basel-Stadt ratifiziert werden. Darum leitet der Regierungsrat heute die entsprechende Vorlage an den Grossen Rat weiter. Die IRV wird für die unterzeichnenden Kantone in Kraft treten, sobald ihr 18 Kantone beigetreten sind.