Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel: Abschluss des Staatsvertrags und des Leistungsauftrags durch die Regierungen
MedienmitteilungNach intensiven Verhandlungen die von 2001 - 2006 gedauert haben legen die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihren Parlamenten einen Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität vor. Die bikantonale Trägerschaft gibt der Universität eine tragfähige Grundlage um ihren unabdingbaren Beitrag zum Wissens- und Wirtschaftsstandort der Region zu leisten. Die Universität wird für ihre Rolle in der schweizerischen Hochschullandschaft und für ihre strategische Allianz mit der ETH gestärkt. Der Staatsvertrag bietet die Basis für eine zukunftsgerichtete und dynamische Entwicklung der Universität Basel.
Der Abschluss des Staatsvertrags über die gemeinsame Trägerschaft der Universität bildet einen Meilenstein in den Partnerschaftsverhandlungen zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Mit dem Universitätsvertrag von 1994 hatte der Kanton Basel-Landschaft einen ersten grösseren Schritt hin zur Mitträgerschaft unternommen. Das Engagement wurde anschliessend mit einer Erhöhung des Beitrags, mit dem Abschluss des Immobilienvertrags und mit der Zusprache von Sonderbeiträgen schrittweise weiter ausgebaut. Nun ist der Zeitpunkt für die vollumfänglich gemeinsame Trägerschaft der Universität durch beide Kantone gekommen.
Der bikantonalen Trägerschaft ist eine gemeinsame ausgewogene Steuerung und Finanzierung zu Grunde gelegt, die neu auch die Medizinische Fakultät und die Liegenschaften der Universität umfasst. Im Jahr 2007 wird sich der Globalbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Universität auf 127.5 Mio. Franken belaufen, derjenige des Kantons Basel-Stadt auf 125.5 Mio. Franken, bei einem Gesamtaufwand der Universität von rund 500 Mio. Franken. Für die Umsetzung der vom Universitätsrat im Portfoliobericht beschlossenen Massnahmen erhält die Universität dabei in der ersten Leistungsperiode 2007 - 2009 stufenweise zusätzliche Mittel bis zur Höhe von 26 Millionen Franken. Der Kanton Basel-Stadt wird zudem die Kosten für die Übergangsfinanzierung der Pensionskasse im Jahr 2007 von zirka 5.6 Millionen Franken übernehmen und zusätzlich einen substanziellen Beitrag zur Schliessung der Deckungslücke der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt für die Versicherten der Universität leisten müssen.
Der Staatsvertrag und der erste bikantonale Leistungsauftrag gehen nun in die parlamentarische Beratung; ihre Inkraftsetzung ist für den 1. Januar 2007 vorgesehen.
Erstmalige Anwendung der Standards BL/BS für gemeinsame Trägerschaften
Der Staatsvertrag ist auf der Basis der im Januar 2005 verabschiedeten Standards für partnerschaftliche Dossiers ausgestaltet worden. Damit kommt der dort vereinbarte, NFA-konforme Finanzierungsmechanismus zum Tragen. Auch die Mechanismen der Mitentscheidung auf Ebene der Parlamente und Regierungen sind auf Grundlage der Standards und der interkantonalen Rahmenvereinbarung (IRV) formuliert worden.
Bikantonale Steuerung mittels Leistungsauftrag und Globalbudget - Wahrung der universitären Autonomie
Für die Steuerung und Organisation der Universität haben die Regierungen auf die positiven Erfahrungen mit dem bisherigen Universitätsvertrag, den bikantonalen Fachhochschulverträgen sowie dem Vertrag der vier Kantone für die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) zurückgegriffen. Dabei wurde die gut eingespielte Autonomie der Universität so weit wie möglich unverändert gelassen. Neue Regelungen verlangten insbesondere die Integration der Klinischen Lehre und Forschung in das Budget der Universität sowie der Umgang mit den von der Universität genutzten Liegenschaften (Mietlösung für die vom Kanton Basel-Stadt zur Verfügung gestellten Immobilien, Integration des bisherigen separaten Immobilienvertrags). Durch die gemeinsame Trägerschaft haben sich sodann auch Änderungen auf der Steuerungsebene der Kantone ergeben.
Die bisherige Leistungsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Universitätsrat wird durch einen bikantonalen Leistungsauftrag der beiden Regierungen an die Universität abgelöst, der die Leistungen umschreibt, welche die Kantone für Ihren Globalbeitrag erwarten. Auf der Grundlage dieses Auftrags schliesst die Universität sodann Leistungsvereinbarungen mit beiden Kantonen oder mit einem der Kantone in verschiedenen Einzelbereichen ab (Klinische Lehre und Forschung, Immobilien, kantonsbibliothekarische Leistungen BS, Studienberatung usw.). Das Grundprinzip des Leistungsauftrags wie der einzelnen Leistungsvereinbarungen besteht in der transparenten, leistungsgerechten Abgeltung aller Leistungen der Universität.
Steuerung und Organisation innerhalb der Universität sind weitgehend gleich geblieben. Der Universitätsrat wird neu paritätisch zusammengesetzt und dessen Präsident oder Präsidentin von beiden Regierungen gemeinsam gewählt. Im Unterschied zu bisher ist die Universität bezüglich Personalordnung nicht mehr vollumfänglich autonom. Die Eckwerte der Ausgestaltung der Arbeitsverträge müssen von den Regierungen bewilligt werden.
Finanzierung der Universität und Aufteilung der Kosten unter den Kantonen
In den gemeinsamen Standards haben die Regierungen den Mechanismus der Finanzierung partnerschaftlicher Vorhaben festgelegt; er wird für die Universität erstmals angewendet und bildet eine für alle Beteiligten transparente Grundlage. In einem ersten Schritt wurden die Vollkosten und die Erträge erhoben (Bund, andere Kantone, Gebühren, Drittmittel; inklusive Klinische Lehre und Forschung sowie Liegenschaften). Sodann wurde der Leistungsbezug durch die Trägerkantone anhand der eigenen Studierenden ermittelt. Das Restdefizit wird nach Berücksichtigung eines Standortvorteils von 10% und einer zusätzlichen Abfederung von 0.6 Millionen Franken zu Lasten des Kantons Basel-Stadt je hälftig unter den Trägern aufgeteilt.
Der Universität werden im Rahmen der ersten gemeinsamen Leistungsperiode 2007 - 2009 stufenweise zusätzliche Mittel bis zur Höhe von 26 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, damit die vom Universitätsrat im Portfoliobericht vom April 2004 beschlossenen Massnahmen umgesetzt werden können. 16 Millionen Franken jährlich sind für die Aufstockung des Betriebsbudgets vorgesehen, zehn Millionen jährlich sollen für Unterhalt und Erneuerung der Immobilien aufgewendet werden.
Gut die Hälfte des Gesamtaufwands der Universität von rund 500 Millionen Franken pro Jahr wird von den beiden Trägerkantonen finanziert werden. Im Jahr 2007 leisten sie einen Trägerbeitrag von 253 Millionen Franken, wovon auf den Kanton Basel-Landschaft 127.5 Millionen Franken und auf den Kanton Basel-Stadt 125.5 Millionen Franken entfallen werden. Die Beiträge für das Jahr 2009 belaufen sich auf 134.6 Millionen Franken für den Kanton Basel-Landschaft und 132.5 Millionen Franken für den Kanton Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Stadt erteilt der Universität darüber hinaus eigene Aufträge für die Bereitstellung kantonsbibliothekarischer Leistungen und für die Studienberatung.
Für den Kanton Basel-Landschaft beinhaltet der neue Finanzierungsschlüssel im Vergleich zum Budget 2006 eine Steigerung von 15.8 Millionen Franken jährlich im Planungsjahr 2007 (inklusive Klinische Lehre und Forschung). Im ersten Jahr der gemeinsamen Trägerschaft fallen für beide Kantone erhebliche zusätzliche Einmaleinlagen an. Beide Kantone werden der Universität ein Darlehen von je 30 Millionen Franken zur Verfügung stellen.
Pensionskasse
Mit der gemeinsamen Trägerschaft werden die heute bei der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) versicherten Angestellten der Universität in einen eigenen Pensionskassenvertrag überführt. Die Eckwerte für eine Vorsorgelösung der Universität sind - wie dies die BL/BS-Standards vorsehen - auf dem Kostenniveau der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) festgesetzt. Zur Vorbereitung einer neuen Lösung für die Pensionskasse sollen die Versicherten der Universität im Jahr 2007 noch in der PKBS verbleiben. Die Überführung in die neue Vorsorgelösung erfolgt per 1.1.2008. Für bei dieser Überführung entstehende Härtefälle sollen der Universität im Rahmen des Globalbudgets 1.3 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.
Medizinische Fakultät
In Bezug auf die konsequente Integration der Klinischen Lehre und Forschung in die Medizinische Fakultät der Universität Basel beinhaltet der Staatsvertrag eine pionierhafte und für die Schweiz vorbildhafte Lösung. Die Kosten der Klinischen Lehre und Forschung sind in beidseitigem Konsens ausgeschieden und auf 79 Millionen Franken (Stand 2007) festgelegt worden. Dieser Betrag wird in den Globalbeitrag der Universität integriert und die Universität wird mit diesen Mitteln die Leistungen abgelten, welche die Universitätsspitäler und universitären Kliniken für die Klinische Lehre und Forschung erbringen. Der von den Trägerkantonen ausgeschiedene Betrag behält für die erste Leistungsperiode Gültigkeit, Verschiebungen sind aber zwischen einzelnen Positionen dieses Rahmenvertrags möglich.
Zur Steuerung der vielfältigen Berührungspunkte und Schnittflächen zwischen der Universität und den leistungserbringenden Spitälern wird ein Steuerungsausschuss Medizin (SAM) eingesetzt. Dem SAM obliegen für diesen Bereich und im Rahmen klar definierter Kompetenzen, die ihm von den beiden Regierungen und dem Universitätsrat übertragen werden. Diese umfassen die strategische Steuerung und die Vorberatung jener Entscheide, die dem Universitätsrat und den beiden Regierungen vorbehalten bleiben. Die Funktionsweise des SAM ist in einer Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen und der Universität geregelt; zudem schliessen die Universität und die leistungserbringenden Spitäler separate und einzelne Leistungsvereinbarungen ab.
Immobilien
Mit der gemeinsamen Trägerschaft übernehmen die beiden Kantone auch gemeinsam die Finanzierung der von der Universität genutzten Liegenschaften. Diese werden der Universität von den Vertragskantonen (zu Beginn ausschliesslich von Basel-Stadt) gegen eine Mietabgeltung zur Verfügung gestellt. Die Mietabgeltung berechnet sich gemäss den Ansätzen der Schweizerischen Universitätskonferenz und wird gemäss Vollkostenprinzip vollständig in die Universitätsrechnung integriert und paritätisch finanziert. Die Kosten für Unterhalt und Erneuerung der Liegenschaften sind nicht in der Mietabgeltung enthalten. Die dafür notwendigen Mittel werden der Universität von beiden Kantonen im separaten Immobilienfonds zur Verfügung gestellt. Der Staatsvertrag sieht zudem vor, dass beide Trägerkantone künftige Neubauten als gemeinsame Vorhaben den beiden Parlamenten als partnerschaftliche Geschäfte vorlegen und grundsätzlich je zur Hälfte finanzieren.
Ergebnisse der Vernehmlassung
Die im Herbst 2005 durchgeführte Vernehmlassung hat breites Interesse geweckt und eine durchgehende grundsätzliche Zustimmung für die gemeinsame Trägerschaft der Universität ergeben. Einige Hinweise von Vernehmlassungspartnern wurden umgesetzt, zurückhaltende bis ablehnende Stellungnahmen zur Weiterführung der bisherigen Autonomie der Universität konnten hingegen nicht berücksichtigt werden. Eine klare Mehrheit der Vernehmlassungspartner hat sich für eine Weiterführung einer autonomen Universität im Rahmen der vorgeschlagenen bikantonalen Steuerungs- und Finanzierungsmechanismen ausgesprochen. Erfreulich ist, dass das Staatssekretariat für Bildung und Forschung den Staatsvertrag besonders positiv gewürdigt hat und ihm für die schweizerische Hochschullandschaft eine Vorbildfunktion einräumt. Der Vorsteher des Eidg. Departements des Innern sowie das Präsidium der Schweizerischen Universitätskonferenz haben zudem zugesichert, im Rahmen der Neugestaltung der schweizerischen Hochschullandschaft der neuen Rolle des Kantons Basel-Landschaft als Universitätsträger Rechnung zu tragen.