Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- die Vorlage zur Staatsrechnung 2005 zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Vgl. dazu Medienmitteilung vom 22. Februar 2006 .
- die Verordnung zum Energiegesetz in verschiedenen Bereichen angepasst. So muss im Sinne der Energiesparpolitik zum Beispiel für das Erstellen von Klimaanlagen, die Sonnenenergie und Wärme durch Ab- und Adsorbtionstechnik nutzen, neu kein Bedarfsnachweis mehr erbracht werden. Demgegenüber werden neue Verfahren, die viel Energie brauchen, erfasst und geregelt. Im weiteren wurden Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen, die die heutige Praxis festschreiben. (Auskunft: Luzia Wigger, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 94 38)
- für Massnahmen zur Verbesserung des Fussverkehrs an der Feldbergstrasse, Rehhagstrasse, Riburgstrasse, Allmendstrasse/Im Rheinacker, Morgartenring, Dornacherstrasse und Marktgasse Ausgaben in Höhe von 775'000 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Mathieu Harnist, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 63 46)
- in der Vernehmlassung zur Änderung des Mietrechts grundsätzlich eine Überarbeitung des Revisionsentwurfs mit dem Ziel einer wirklichen und effektiven Vereinfachung der einschlägigen Bestimmungen angeregt. Kritisch gegenüber steht der Regierungsrat insbesondere dem neuen dualen System der Mietzinsanpassungsregeln. Er sieht darin eine Verkomplizierung und bezweifelt, dass bei den Realitäten auf dem Wohnungsmarkt, wo die anbietende Stelle grundsätzlich die Vertragsbedingungen formuliert, eine wirkliche Wahlmöglichkeit für die Mieterseite in der Praxis je gegeben sein wird. (Auskunft: Ernst Jost, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 36, erreichbar ab 14 Uhr)
- in der Vernehmlassung die vorgeschlagene Teilrevision der Glücksspielautomatenverordnung abgelehnt. Der Entwurf stellt die klare Unterscheidung zwischen Geldspielautomaten und Geschicklichkeitsspielautomaten in Frage, die der Gesetzgeber anlässlich der Debatte betreffend das Bundesgesetz über die Spielbanken festgelegt hatte. Damit verstösst der Entwurf gegen die Grundsätze, die den Glücks- und Geldspielsektor regeln und öffnet der Deregulierung Tür und Tor. Das würde zu unübersichtlichen Verhältnissen führen. Falls es sich bei den vorgesehenen Änderungen um rein redaktionelle Anpassungen handeln sollte, so sind sie absolut überflüssig. (Auskunft: André Auderset, Beauftragter für parlamentarische Geschäfte, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 25)
- in der Anhörung die vorgesehene Änderung der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung) grundsätzlich begrüsst. Punktuell sind aber noch einige Verbesserungen angebracht. Die Verordnungsänderung erfolgt im Zusammenhang mit dem Erlass des Gentechnikgesetzes vom 21. März 2003, mit dem neue, strengere Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Organismen erlassen wurden, dies namentlich wenn sie gentechnisch verändert, pathogen oder invasiv sind. (Auskunft: Dr. André Herrmann, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 43)
- Beatriz Greuter, Liste 5 (SP) des Wahlkreises Grossbasel-Ost
- Urs Aeschbach (Kunstmaler und Dozent)
- Markus Augustinus Müller (Bildhauer)
- Felicity Lunn (Direktorin Kunstverein Freiburg)
- Isabel Zürcher (Kunsthistorikerin)
Die Amtsdauer der Künstlermitglieder beträgt zwei Jahre und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Amtsdauer der übrigen Mitglieder beträgt vier Jahre.