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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat . . .

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Edwin Mundwiler, FDP) "betreffend der Haftungsfrage für alle Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemischtwirtschaftliche Unternehmungen sowie private Einrichtungen mit Kantonsbeteiligung" als erledigt abzuschreiben. In der Anzugsbeantwortung werden die bestehenden Haftungsregelungen ausführlich beschrieben. Eine einheitliche Haftungsregelung besteht insofern, als die direkte Haftung des Staates bzw. des Delegierten angesprochen ist. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Co-Leiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)

  • den Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahr 2005 zur Kenntnis genommen und die vorgesehene Verteilung für das Jahr 2006 genehmigt. Der Kanton Basel-Stadt unterstützte im vergangenen Jahr 11 Institutionen und Organisationen mit Beiträgen im Gesamtbetrag von rund 736’000 Franken aus dem Alkoholzehntel, darunter die Beratungsstelle des Blauen Kreuzes, die Suchtberatung, Bereich Gesundheitsdienste Basel-Stadt, den Verein für Suchtprävention und die Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel. Für das laufende Jahr sind Mittel aus dem Alkoholzehntel in Höhe von rund 708'000 Franken zur Verteilung vorgesehen. (Auskunft: Lars Mazzuchelli, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 13)

  • den Vertrag Gesundheitsberufe rückwirkend per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Einen gleichlautenden Beschluss hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft getroffen. Der Vertrag regelt die Grundsätze der gegenseitigen Beteiligung der beiden Vertragskantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an den Kosten für die nichtakademische Ausbildung im Gesundheitswesen. (Auskunft: Dr. Markus Grolimund, Departementssekretär, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 26)

  • in der Anhörung zur vorgeschlagenen Änderung der Waldverordnung und Revision des Reglementes über die praktisch-forstliche Ausbildung der Forstingenieurinnen und Forstingenieure die Gleichstellung der Fachhochschulstudierenden mit den Hochschulabsolventinnen und –absolventen begrüsst. Dass für eine Anstellung im öffentlichen Sektor weiterhin ein reglementiertes Praktikum und darauf abgestützt ein Wählbarkeitszeugnis vorausgesetzt werden soll, sei jedoch eine veraltete und unnötige Schranke, schreibt der Regierungsrat. Er lehnt deshalb in diesem Punkt den Vorschlag deutlich ab. Dieses Zeugnis sei abzuschaffen, weshalb auf eine Revision der Waldverordnung verzichtet werden soll und das Reglement aufgehoben sei. (Auskunft: Ueli Meier, Leiter Forstamt beider Basel, Tel. 061 925 56 51)

    • Reto Baumgartner, Gewerbeverband Basel-Stadt

    • Roman Stingelin, Amt für Raumplanung, Abteilung öffentlicher Verkehr
    • Ulrich Landolt, Regionalleiter Nordwestschweiz SBB

  • Caroline Horny als Nachfolgerin von Corina Matzinger Rohrbach und Vertreterin des Kantons Basel-Landschaft in der Interkantonalen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn per 1. April 2006 gewählt.

  • 16 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.