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Massnahmen gegen Feinstaub

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt setzt bei der Bekämpfung des Feinstaubs konsequent auf den 2004 verabschiedeten Luftreinhalteplan beider Basel. Die darin aufgeführten Massnahmen sind - im Verbund mit kurzfristigen Massnahmen - dazu geeignet die Situation zu entschärfen.

Der Luftreinhalteplan beider Basel aus dem Jahr 2004 enthält ein umfangreiches Massnahmenpaket, das auch zur Bekämpfung des Feinstaubs geeignet ist. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt setzt sich dafür ein, dass diese Massnahmen konsequent umgesetzt werden. Wenn dies gelingt, dürfe nach Ansicht des Regierungsrates davon ausgegangen werden, dass sich die Situation im Falle von massiven Grenzwertüberschreitungen mittelfristig merklich entspannen lässt. Der Regierungsrat unterstützt auch den von Bundesrat Leuenberger vorgeschlagenen Aktionsplan (Partikelfilter, Differenzierung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, finanzielle Anreize zur Umrüstung landwirtschaftlicher Traktoren mit Partikelfilter).

Der Grund, warum sich Basel-Stadt nicht an der kürzlich in zahlreichen Kantonen verfügten Tempo-Reduktion beteiligt hat, liegt darin, dass in Basel ohnehin nirgends schneller als 80 km/h gefahren werden darf und dass in den Wohnquartieren grösstenteils bereits Tempo 30 eingeführt worden ist. Bei erneuten Grenzwertüberschreitungen arbeitet der Kanton Basel-Stadt wie bisher eng mit den anderen Kantonen und dem Bund zusammen. Ziel des Regierungsrates ist es, im Winter 2006/07 griffige Massnahmen zur Verfügung zu haben.

Weitere Auskünfte

Gaston Theis, Telefon +41 (0)61 925 61 41 Stv. Leiter Lufthygieneamt beider Basel