Taxpunktwerte vorsorglich festgesetzt
MedienmitteilungRegierungsrat
Nach der Kündigung des Basler Spitalvertrages und des kantonalen Anschlussvertrages zum Rahmenvertrag TARMED durch santésuisse hat der Regierungsrat die entsprechenden Taxpunktwerte festgelegt. Dies im Sinne einer vorsorglichen Massnahme.
Am 27. Juni 2005 hat santésuisse sowohl den Basler Spitalvertrag 2004 zwischen santésuisse und den Basler Vertragsspitälern als auch den kantonalen Anschlussvertrag zum Rahmenvertrag TARMED zwischen santésuisse und der Medizinischen Gesellschaft Basel betreffend privatärztliche Leistungen per Ende Dezember 2005 gekündigt. Zur Vermeidung eines tariflosen Zustandes hat der Regierungsrat nun den Taxpunktwert in beiden Fällen im Sinne einer vorsorglichen Massnahme festgelegt.
Bezüglich dem Spitalvertrag wurde der Taxpunktwert für ambulante ärztliche Spitalleistungen auf 0,91 Franken und bezüglich dem Rahmenvertrag TARMED zwischen santésuisse und der Medizinischen Gesellschaft Basel auf 0,88 Franken festgesetzt. Diese vorsorglich festgesetzten Taxpunktwerte gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 bis zur Genehmigung eines neuen Tarifvertrags bzw. bis zu einer Tariffestsetzung durch den Regierungsrat, längstens aber bis zum 30. Juni 2006.
Die Taxpunktwertfestlegung als vorsorgliche Massnahme räumt den Parteien die Möglichkeit ein, weiter zu verhandeln. Der Regierungsrat fordert die Parteien auf, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Entsprechende Gespräche sind vorgesehen. Falls eine Einigung ausbleibt, wird der Regierungsrat die Tarife definitiv festsetzen.