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Ausbildungsentschädigungen für Studierende der Höheren Fachschule Gesundheit: Basel-Stadt folgt den Empfehlungen der Gesundheitsdirektorenkonferenz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Ausbildungsentschädigungen für Studierende der Höheren Fachschule Gesundheit auf rund 40'000 Franken für die gesamte dreijährige Ausbildungsdauer festgesetzt. Er folgt damit wie bisher alle Kantone der Deutschschweiz den Empfehlungen der Gesundheitsdirektorenkonferenz.

Die Ausbildungsentschädigungen für Studierende der Höheren Fachschule Gesundheit (HF) werden für drei Jahre auf rund 40'000 Franken festgesetzt. Der Regierungsrat ist damit im Sinne einer Ausnahmeregelung der Empfehlung der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) gefolgt.

Der von der GDK empfohlene Ansatz von 40'000 Franken entspricht einer Entlöhnung im Ausmass der produktiven Leistung. Im neuen HF-Lehrgang ist die Produktivität in den einzelnen Ausbildungen höher als bei der bisherigen DN 2-Ausbildung, weil sie erst nach einem fast einjährigen Schulblock beginnt und damit anspruchsvollere Arbeiten zulässt als bisher.

Die Ausbildung in den Gesundheitsberufen ist in den letzten Jahren grundlegend reformiert worden. Die bisherigen Ausbildungen für Pflege und für medizinisch-technisch-therapeutische Berufe wurden auf die Tertiärstufe Höhere Fachschule gehoben. Dieser Systemwechsel führt zu einer Aufgabenverlagerung zwischen Schulen (Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt) und Betriebsstätten. Im alten System fungierten die Schulen als Anstellungsbehörde und übernahmen die Zahlung der Löhne der Auszubildenden. Im neuen Modell (Höhere Fachschule) müssen die Ausbildungsstätten bzw. Spitäler diese Aufgabe wahrnehmen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Carlo Conti Telefon +41 (0)61 267 95 21 Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt