Berufsauftrag und Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die kantonale Ordnung über den Auftrag und die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer wird per Schuljahr 2007/2008 geändert. Die Arbeitsfelder der Lehrpersonen werden konkreter erfasst und ein Führungsinstrument für Schulleitungen wird aufgenommen.
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Tätigkeitsbereiche der Lehrpersonen erweitert und schulspezifisch differenziert. Lehrerinnen und Lehrer sind weiterhin für ihren Unterricht zuständig, übernehmen im Team aber zunehmend auch die Verantwortung für die ganze Schule. Die Kooperation zwischen den Lehrpersonen wird heute als Qualitätsmerkmal betrachtet, Gespräche mit Schülerinnen, Schülern sowie Eltern wurden institutionalisiert und die Schulentwicklung hat an Bedeutung gewonnen.
Arbeitszeit zweigeteilt
Die Tätigkeiten, die laut "Ordnung über Auftrag und Arbeitszeit der Lehrkräfte" zum Berufsauftrag gehören, werden nun detaillierter beschrieben. Neu wird die Arbeitszeit zweigeteilt: In einen Teil, der für Unterricht sowie Vor- und Nachbereitung zur Verfügung steht – dafür sind 85% der Arbeitszeit vorgesehen –, und einen Teil, der für die übrigen Arbeitsfelder aufgewendet werden soll (15% der Arbeitszeit). Die feste Koppelung von Unterricht und Vorbereitung ist eine Voraussetzung für den Erhalt der Unterrichtsqualität.
Dialog mit Schul- bzw. Schulhausleitung
Die Neufassung des Berufsauftrags erlaubt mehr Klarheit und Gerechtigkeit zwischen allen Beteiligten und unterstützt die Schulen dabei, sich auf die wichtigsten Aufgaben zu konzentrieren. Lehrpersonen verständigen sich mit der Schulleitung respektive der Schulhausleitung, wie sie jenen Teil des Berufsauftrags erfüllen, der über den Unterricht und seine Vor- und Nachbereitung hinausgeht (Schüler- und Schülerinnenberatung, Elternzusammenarbeit, Klassenleitung, Gremienarbeit, Schulentwicklung, Schulverwaltung, Weiterbildung). Im Vordergrund steht die Planung der Arbeitszeit, es gibt keine generelle Pflicht zur Agenda-Führung über die verwendete Arbeitszeit.
Gesamtarbeitszeit wie bei allen Mitarbeitenden von BASEL-STADT
Die mit der Pflichtstundenzahl stufenspezifisch festgelegte Unterrichtszeit bleibt in Kraft. Die jährliche Gesamtarbeitszeit der Lehrpersonen entspricht jener der übrigen staatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das gilt auch für den Ferienanspruch. Die Überschreitung der gesetzlichen Wochenarbeitszeit des Staatspersonals während der Schulsemester wird in den Schulferien ausgeglichen. Diese Regelung gilt seit 1994, auch wenn sie noch wenig im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert ist. Die Ausarbeitung der Neufassung des Berufsauftrags erfolgte sozialpartnerschaftlich durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt sowie die Freiwillige Schulsynode Basel-Stadt. In einer paritätischen Arbeitsgruppe vertraten die Schulleitungen die Seite der Arbeitgebenden und die Lehrpersonen jene der Arbeitnehmenden. Die Neufassung des Berufsauftrags wird per Schuljahr 2007/2008 wirksam.