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Der Kanton Basel-Stadt verstärkt seine Bemühungen gegen Menschenhandel

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die kantonalen Behörden von Basel-Stadt regeln neu ihre Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen Menschenhändler in einer Kooperationsvereinbarung. Ziel der Vereinbarung ist es die Chancen für eine effektivere Bekämpfung von Menschenhandel zu erhöhen und den Opferschutz zu verbessern. Der Regierungsrat begrüsst die Kooperationsvereinbarung.

Die Kooperationsvereinbarung ist ein wesentlicher Schritt für die effektivere Bekämpfung von Menschenhandel im Kanton Basel-Stadt. Damit sie wirksam umgesetzt werden kann, ist eine sorgfältige Implementierung der Abläufe notwendig. Der Arbeitsgruppe Menschenhandel gehören 15 Vertreterinnen und Vertreter von Behörden und Beratungsstellen an. Unter der externen Leitung der Juristin Catherine Jobin wird sie diesen Umsetzungsprozess begleiten.

Die Kantonspolizei, das Kriminalkommissariat, die Bevölkerungsdienste und Migration, die Opferhilfekommission beider Basel sowie das Fraueninformationszentrum Zürich haben die Vereinbarung unterzeichnet.

Auch in Basel-Stadt gelangen kaum Fälle von Menschenhandel zur Anklage. Die involvierten Behörden und Beratungsstellen wollen nun ihre Zusammenarbeit intensivieren. Die vom Basler Runden Tisch Prostitution Mitte 2004 gegründete Arbeitsgruppe Menschenhandel hat einen Leitfaden entwickelt, der das genaue Vorgehen bei Verdacht auf Menschenhandel regelt. Damit mögliche Opfer und Zeuginnen von Menschenhandel zur Aussage vor den Strafverfolgungsbehörden bereit sind, soll ihnen eine 30-tägige Bedenkfrist gewährt und die Möglichkeit auf Verlängerung des Aufenthalts während des Strafverfahrens zugesichert werden. Weitere begleitende Schutzmassnahmen werden die Chancen erhöhen, dass es zur Aussage kommt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können. Das Fraueninformationszentrum übernimmt die Betreuung der Opfer und die Koordination mit den Opferhilfestellen. Bei Fällen, die beide Basel betreffen, ist eine entsprechende Zusammenarbeit vorgesehen.

Laut Bundesamt für Polizei sind jährlich 1500 bis 3000 Frauen in der Schweiz von Zwangsprostitution und Menschenhandel betroffen. Dennoch kommt es kaum zu Verurteilungen, weil Zeuginnen und Zeugen sowie die Opfer bei den Strafverfolgungsbehörden meist keine Aussagen machen. Die Gründe für dieses Verhalten liegen hauptsächlich in der Angst der Betroffenen vor Ausschaffung und vor Repressalien durch die Täter.

Hinweise

Die Kooperationsvereinbarung ist abrufbar unter: www.gleichstellung.bs.ch/aktuell

Weitere Auskünfte

Catherine Jobin Telefon +41 (0)61 831 39 96 (erreichbar bis 11.30 Uhr) Koordinatorin Arbeitsgruppe Menschenhandel Josef Stalder Telefon +41 (0)61 267 70 59 Leiter Zwangsmassnahmen Bevölkerungsdienste und Migration, SiD Bettina Bannwart Telefon +41 (0)78 902 66 32 Stv. Leiterin Gleichstellungsbüro Basel-Stadt, JD