Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt befürwortet das neue Konkordat über die Koordination der Konzentration der hochspezialisierten Medizin
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt unterstützt ausdrücklich den eingeschlagenen Weg die Konzentration der hochspezialisierten Medizin in einem Konkordat zu koordinieren. Der Konkordatsentwurf bezweckt die Sicherstellung der Koordination der Konzentration der hochspezialisierten Medizin auf wenige Zentren so unter anderen die Universitätsspitäler Basel und Bern. Insbesondere wird die im Konkordat vorgesehene Schaffung von einem Beschluss- und einem Fachorgan begrüsst. Die Fachorganebene stellt dabei dem Beschlussorgan aus fachlicher Sicht Anträge. Anschliessend soll das Beschlussorgan unter Einbezug weiterer Überlegungen unabhängig von der Fachorganebene die Anträge beurteilen und gegebenenfalls zum Beschluss erheben.
Am 31. Mai 2007 beschloss die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) weiterhin gemeinsam auszuführen und legte den Kantonen mit Schreiben vom 28. August 2007 ein „Konkordat über die Koordination der Konzentration der hochspezialisierten Medizin (HSMKO)“ zur Vernehmlassung vor. Der Konkordatsentwurf bezweckt die Sicherstellung der Koordination der Konzentration der hochspezialisierten Medizin. Dabei sollen die hochspezialisierten medizinischen Leistungen auf wenige Zentren konzentriert werden. Der Vollzug des Konkordats soll durch ein von den Kantonen eingesetztes politisches Beschlussorgan und ein von diesem eingesetztes, die Beschlüsse vorbereitendes und mit unabhängigen Experten besetztes Fachorgan erfolgen.
Neben kleineren Präzisierungen und Anpassungswünschen unterstützen sowohl die Vernehmlassungsantworten wie auch der Regierungsrat ausdrücklich den eingeschlagenen Weg der GDK, die Konzentration der hochspezialisierten Medizin in einem Konkordat zu koordinieren. Dabei wird insbesondere die im Konkordat vorgesehene Schaffung von einem Beschluss- und einem Fachorgan begrüsst. Die Fachorganebene stellt dabei dem Beschlussorgan aus fachlicher Sicht Anträge. Das Beschlussorgan würdigt in der Folge, unabhängig von der Fachorganebene, die Anträge und erhebt diese gegebenenfalls zum Beschluss.
Das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat im Auftrag des Regierungsrats des Kantons Basel-Stadt in einer kantonsinternen Vernehmlassung neben allen Departementen der kantonalen Verwaltung viele weitere Interessentenkreise um eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Konkordats gebeten: So unter anderem das Rektorat der Universität Basel, das Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Basel, die Direktorin des Universitätsspitals Basel, den Direktor des Universitäts-Kinderspitals beider Basel, den Direktor der Universitären Psychiatrischen Kliniken, den Präsidenten der Basler Privatspitäler-Vereinigung, den Präsidenten der Medizinischen Gesellschaft Basel, die Präsidenten der politischen Parteien im Grossen Rat und den Präsidenten der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates.